Moin!
Das Urteil lässt sich aber nicht verallgemeinern.
Dafür gibt es den Satz: "Gemäß der ständigen und in dieser Frage stabilen Rechtsprechung des BGH ..."
Nicht jeder Anwalt ist so bescheuert (oder bestochen), dass er ein fälsch- und reproduzierbares Blatt Papier aus einer Maschine behandeln lässt, wie eine Urkunde.
Was hat denn jetzt der Anwalt damit zu tun? Und welcher?
Der gegnerische Anwalt kann (wie der eigene auch) ein "Aas" sein, er kann schlau sein, er kann dumm sein, er kann Doktor sein, sich richtig viel Arbeit machen und trotzdem verlieren, weil er auf Grund der Umstände einfach keine Chance hat. Er kann sogar richtig üblen Unsinn schreiben und es sich mit dem Gericht "versauen", welches dann Indizien anders bewertet als erhofft. Aber "bestochen" kann er niemals sein, denn er ist bereits im Auftrag seines Mandanten tätig. Es ist nicht sein Job über den Fall oder einen Teilaspekt zu befinden und dann gegen den Wille oder die Interessen seines Mandanten zu handeln.
Der eigene Anwalt kann einen freilich schlecht beraten und schlecht vertreten. Aber anzunehmen, der wäre vom Gegner bestochen, das dürfte zumindest in Deutschland in den allermeisten Fällen dermaßen falsch sein, dass man tief in sich gehen und sich Hilfe suchen sollte, wenn man sich bei diesem Gedanke erwischt ohne dass wirklich sehr handfeste Indizien (im Sinne schwerer Pflichtverfehlungen) dafür vorliegen.
Richter hingegen können bestochen sein. Theoretisch. Praktisch sind diese in den Fällen grober Fehlurteile meistens nur zu faul die Tatsachen- und Rechtslage zur Kenntnis zu nehmen (Fachbegriff: "Evidenzverweigerung"), wollen sich die Arbeit ersparen und die Fallzahlen hochtreiben und würfeln das Urteil aus oder sie sind schlicht voreingenommen. Und natürlich ist es so, dass solche den eigenen Unfug im Beschwerdeverfahren nur sehr, sehr selten aufheben und dieses der nächsten Instanz überlassen.
Dann muss man halt wissen wie man in diese nächste Instanz kommt. Ich weiß es.
Jörg Reinholz