Hallo Auge,
Allerdings ist speziell die Funktion, Internetzugang für Gäste/Unbeteiligte zur Verfügung zu stellen, gefährdet, da man als privater WLAN-Betreiber, der man als am Freifunknetz beteiligter ist, in Hinsicht auf die Identitäten seiner WLAN-Gäste (höchstwahrscheinlich) bald nachweispflichtig wird.
Das ist noch nicht raus. Einerseitz gilt Freifunk inzwischen als Provider und andererseits wird (als Gesetzes-Hack) gerade jeglicher Traffic durch IIRC Schweden geroutet, so dass er nicht unter deutsche Legislatur fällt. Bisher sind wir so um die Störerhaftung drum herum gekommen.
LG,
CK
 nicht angemeldet
 nicht angemeldet TS
 TS Auge
 Auge