Christian Kruse: freifunk.net

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Hallo Auge,

Allerdings ist speziell die Funktion, Internetzugang für Gäste/Unbeteiligte zur Verfügung zu stellen, gefährdet, da man als privater WLAN-Betreiber, der man als am Freifunknetz beteiligter ist, in Hinsicht auf die Identitäten seiner WLAN-Gäste (höchstwahrscheinlich) bald nachweispflichtig wird.

Das ist noch nicht raus. Einerseitz gilt Freifunk inzwischen als Provider und andererseits wird (als Gesetzes-Hack) gerade jeglicher Traffic durch IIRC Schweden geroutet, so dass er nicht unter deutsche Legislatur fällt. Bisher sind wir so um die Störerhaftung drum herum gekommen.

LG,
CK