eddie: Zweifelhafte Bild-Abmahnung: Eure Meinung?

Hallo allerseits,

ich habe leider eine Abmahnung (~1200.- €) erhalten und muss nun entscheiden, wie ich vorgehe. Noch warte ich auf Rückmeldung von einem bereits kontaktierten Anwalt - da mir die Sache aber ziemlich unter den Nägeln brennt, würde mich Eure Meinung dazu sehr interessieren!

Es handelt sich um ein 450x340 Pixel großes Foto (also 0,15 MegaPixel!), das eine Person neben einer an der Wand hängenden Weltkarte zeigt. Die Weltkarte selbst hängt halb gefaltet an der Wand, so dass man im linken Teil des Bildes nur eine halbe, extrem unscharfe Weltkarte sehen kann - auf geschätzten 0,05 Megapixeln (200 * 250 Pixel)!!!

Ungefähr so sieht das aus:

Alternativ-Text

Die Karte ist im Original natürlich schärfer, aber weiterhin ziemlich unbrauchbar. Hier zur Verdeutlichung der Ausschnitt mit Osteuropa, mit derselben "guten" Qualität des Originals und in gleicher Größe:

Alternativ-Text

Was haltet Ihr von dieser Abmahung, und wie würdet Ihr verfahren?

Danke für jeglichen Input,

Eddie

  1. Hallo,

    Was haltet Ihr von dieser Abmahung, und wie würdet Ihr verfahren?

    Und wir sollen jetzt raten, worum es in der Abmahnung geht? Hast du die Erlaubnis der abgebildeten Person, dass du sie fotografieren und öffentlich bloßstellen darfst?

    Gruß
    Kalk

    1. Hi Kalk,

      ich denke, aus meiner Fragestellung geht (wenn auch implizit) extrem eindeutig hervor, dass es um eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung geht, und nicht um die Person im rechten Teil des Bildes.

      Hast du die Erlaubnis der abgebildeten Person, dass du sie fotografieren und öffentlich bloßstellen darfst?

      Die Person hat das Bild selbst erstellt und veröffentlicht. Ich bin als Betreiber lediglich der Adressat der Abmahnung.

      Falls Du hier trotz der Verpixelung eine Bloßstellung und damit mangelnde Sorgfalt siehst, lass mich bitte wissen, was genau ich Deiner Meinung nach falsch gemacht habe.

      Eddie

      1. Moin!

        ich denke, aus meiner Fragestellung geht (wenn auch implizit) extrem eindeutig hervor,

        NEIN!

        dass es um eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung geht

        WORAN?

        Die Juristerei, mein Freund, besteht zu rund 398,32% aus Wortklauberei. Also schreib wörtlich (WÖRTLICH) was in der verdammten Abmahnung steht.

        Sonst?

        Naja. Geh zum Anwalt. Und nimm das Foto und die Abmahnung mit und nicht deine Frage hier aus dem Forum. Sonst sagt der Anwalt "Ja mach ich!" und schließt einen für Dich nachteiligen Vergleich.

        Jörg Reinholz

  2. Hallo,

    Was haltet Ihr von dieser Abmahung, und wie würdet Ihr verfahren?

    was ist der eigentliche Vorwurf? Geht's wirklich darum, dass du angeblich ohne Erlaubnis einen Ausschnitt der Karte veröffentlicht haben sollst?

    Wenn's das ist, halte ich die Abmahnung für hanebüchen. Schon durch die niedrige Auflösung ist ein so starker Verfremdungseffekt gegeben, dass ich das Bild nicht mehr mit dem Original in Verbindung bringen würde, vom Nutzeffekt ganz zu schweigen.

    Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Dass du schon einen Rechtsverdreher zu deinen Gunsten ins Boot geholt hast, war sicher eine gute Idee. Vielleicht kommt der ja zu der gleichen Ansicht und kann die entsprechend "verkaufen".

    Viel Erfolg,
     Martin

  3. Hallo,

    ich habe leider eine Abmahnung (~1200.- €) erhalten und muss nun entscheiden, wie ich vorgehe. Noch warte ich auf Rückmeldung von einem bereits kontaktierten Anwalt - da mir die Sache aber ziemlich unter den Nägeln brennt, würde mich Eure Meinung dazu sehr interessieren!

    Es handelt sich um ein 450x340 Pixel großes Foto (also 0,15 MegaPixel!), das eine Person neben einer an der Wand hängenden Weltkarte zeigt. Die Weltkarte selbst hängt halb gefaltet an der Wand, so dass man im linken Teil des Bildes nur eine halbe, extrem unscharfe Weltkarte sehen kann - auf geschätzten 0,05 Megapixeln (200 * 250 Pixel)!!!

    Ungefähr so sieht das aus:

    Alternativ-Text

    Die Karte ist im Original natürlich schärfer, aber weiterhin ziemlich unbrauchbar. Hier zur Verdeutlichung der Ausschnitt mit Osteuropa, mit derselben "guten" Qualität des Originals und in gleicher Größe:

    Alternativ-Text

    Was haltet Ihr von dieser Abmahung, und wie würdet Ihr verfahren?

    Interessanter Fall.

    Lies mal Bildzitat

    Und wegen der Abwehr der angeblichen Ansprüche nicht lange Fackeln. Einstweilige Verfügung folgt i.d.R. und kostet dann das Vierfache.

    Grüße TS

    1. Danke TS für die Quelle, hat auf jeden Fall geholfen! RA Schwenke hab ich kontaktiert, er hat aber keine Zeit. Schade eigentlich, scheint sich das Bild auch nicht angeschaut zu haben, sonst hätte er vielleicht ein paar Worte dazu gefunden...

      Eddie

  4. Hallo eddie,

    ohne dass ich mich jetzt damit 100% auskenne, ich würde sagen der Fokus liegt auf dem Mädel (rechts) die neben der Karte steht, damit ist die Karte ein Beiwerk und darf gezeigt werden und es handelt sich um keine Urheberrechtsverletzung.

    ICH würde weder eine Unterlassungserklärung unterschreiben noch die 1200 Euro bezahlen.

    Aber wie gesagt alles ohne Gewähr und übernehme auch keine Verantwortung solltest du ebenfalls so handeln.

  5. Hallo Eddie,

    Ungefähr so sieht das aus:

    Alternativ-Text

    Die Karte ist im Original natürlich schärfer, aber weiterhin ziemlich unbrauchbar. Hier zur Verdeutlichung der Ausschnitt mit Osteuropa, mit derselben "guten" Qualität des Originals und in gleicher Größe:

    Ist es denn überhaupt die Karte, für die Du abgemahnt worden bist? Das würde ich erst einmal bestreiten. Und sonst ist das Verbot, sie zu benutzen, doch auch ein verdeckter Mangel. Schließlich hast Du sie doch gekauft, oder? Und das Ausbreiten an einer Wand fällt unter "bestimmungsgemäßer Gebrauch", ist also durch den Kauf lizensiert.

    Wäre ja noch schöner, wenn man eine gekaufte Bildtapete nicht mehr an die Wand kleben dürfte oder anschließend in seiner Wohnung nicht mehr fotografieren dürfte. Die bloße Abbildung als Lichtbildnis stellt keinesfalls eine Vervielfältigung dar. Und das Recht, sie (in deiner Wohnung) zu benutzen (auszubreiten, anzukleben, anzuschauen, zu verwenden, ...), hast Du mit dem Kauf erworben. Hier sind die Schutzansprüche also für dieses Einzelstück verbraucht.

    Du solltest aber auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt dagegen schießen lassen. Dafür erschien mir das Angebot, das ich Dir im Thread verlinkt hatte, ganz fair.

    Alternativ-Text

    Bitte auf jeden Fall über den Fortgang der Sache berichten.

    Grüße TS

    1. Hi TS,

      danke Dir für die Einschätzung! Super hilfreich, nicht alle dieser Punkte hatte ich selbst schon auf dem Schirm!

      Eddie

  6. Hi there,

    ich habe leider eine Abmahnung (~1200.- €) erhalten und muss nun entscheiden, wie ich vorgehe. Noch warte ich auf Rückmeldung von einem bereits kontaktierten Anwalt - da mir die Sache aber ziemlich unter den Nägeln brennt, würde mich Eure Meinung dazu sehr interessieren!

    In der Sache kann ich Dir natürlich auch nicht helfen, aber was mich brennend interessiert, wie bitte ist der vorgebliche Rechtehalter überhaupt drauf gekommen, daß Du ein Foto mit diesem Bild pubiziert hast??? Wenn der mit irgendeiner Software das ganze Internet nach Patterns abgrast, auf denen er seine Bilder erkennen kann, dann war die Auflösung Deines Bildes immerhin noch so gut, daß diese Software die Karte erkannt hat. In dem Sinn ist Deine Argumentation (von wegen "gefaltet, nur halb und extrem unscharf") vielleicht nicht ganz so zielführend (Was jetzt nichts darüber aussagt, ob Du das Bild mit Karte (als Zitat oä.) nicht trotzdem hättest veröffentlichen dürfen)

    Was haltet Ihr von dieser Abmahung, und wie würdet Ihr verfahren?

    Das schreib' ich jetzt lieber nicht, ich hätte denen ein ganz anderes Bild zurückgeschickt, so mit Teil und Unterarm und Hand mit sichtbar ausgestrecktem bewusstem...

    1. In der Sache kann ich Dir natürlich auch nicht helfen, aber was mich brennend interessiert, wie bitte ist der vorgebliche Rechtehalter überhaupt drauf gekommen, daß Du ein Foto mit diesem Bild pubiziert hast???

      Das ist richtig, hatte ich mir auch schon gedacht. Sie stellen übrigens die "Ermittlung" mit 95 Euro in Rechnung und firmieren offenbar als Software-Unternehmen. Also was weiß ich, vielleicht gibt's ja Suchlösungen für sowas... Ich werde aber bei der Firma partout nicht fündig, wenn ich versuche, dieselbe Karte zu kaufen. Allein das finde ich schon seltsam.

      Ich warte jetzt erstmal ab :-)

  7. Hallo allerseits,

    erstmal sorry für die späte Antwort! Danke Euch allen für die Rückmeldung, ich bin froh, dass sich Eure Wahrnehmung da ungefähr mit meiner deckt.

    Vorhin kam auch Antwort von einem der beiden von mir kontaktierten Anwälte:

    "Im vorliegenden Fall halte ich die Abmahnung für unberechtigt. Das Foto, auf dem die Karte zu erkennen ist, stellt keine Urheberrechtsverletzung dar."

    Das ist ja schonmal was! Ich werde jetzt noch rausfinden, ob ich in irgendeiner Weise offensiv vorgehen muss (btw.: die gesetzte Frist habe ich dank Urlaub eh verpasst, aber das war ja nicht Thema des Threads) oder erst mal in aller Ruhe abwarten kann. Ich vermute, dass es ein Versuch war, ahnungslose Laien abzuzocken, und dass da nichts mehr kommt. Das würde im Übrigen auch die aufgekommene Frage von Klawischnigg (s.o.) klären...

    Eddie

  8. wie würdet Ihr verfahren?

    Neben den sonstigen ratsamen Dingen würde ich fragen wie sie reagieren würden wenn du dir einen Anwalt suchst und sie der unlauteren Geldmacherei beschuldigst. (Diese Formulierung auch unbedingt vorher abklären und am besten nur mündlich fragen - sonst kriegst du daraus ein Problem gedreht)

  9. Hallo nochmal an Alle,

    in diesem Fall hatte das OLG Köln über den Katalog eines Möbelherstellers zu entscheiden, der auch online abrufbar war. Auf einem der Katalogfotos war ein Bild erkennbar, das ein Maler dem Möbelhersteller lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellt hat.

    Der Maler hat daraufhin den Möbelhersteller auf Unterlassung verklagt. Das OLG sah das Gemälde lediglich als Beiwerk nach Paragraph 57 UrhG an. Begründet hat es dies damit, dass der Zweck des Kataloges der Absatz von Möbeln sei und das Bild nur zufällig abgebildet war.

    von http://ip-law-office.com/urheberrechte-zufaellig-abgebildeten-werken/

    Beiwerk: http://dejure.org/gesetze/UrhG/57.html

    Der Begriff wurde hier ja schon erwähnt.

    Der geschilderte Fall bewegt sich eventuell genau im Korridor zwischen Beiwerk und erlaubtem Bild-Zitat. Es bleibt also immer noch spannend. Jedenfalls hat die Abbildung nicht die Güte für eine Reproduktion/Vervielfältigung im Sinne des Vervielfältigungs-Gedankens. Sie dient allerdings eventuell der Verbreitung, wenn sich ohne weitere textliche Hinweise (das wären ja dann Zitate) erkennen lässt, wo das Original zu finden ist.

    Grüße
    TS

    1. Hi Ts,

      Der Maler hat daraufhin den Möbelhersteller auf Unterlassung verklagt. Das OLG sah das Gemälde lediglich als Beiwerk nach Paragraph 57 UrhG an. Begründet hat es dies damit, dass der Zweck des Kataloges der Absatz von Möbeln sei und das Bild nur zufällig abgebildet war.

      von http://ip-law-office.com/urheberrechte-zufaellig-abgebildeten-werken/

      Beiwerk: http://dejure.org/gesetze/UrhG/57.html

      Genau diesen Paragraph hat meine Anwältin im Gegenschreiben auch angeführt. Unter anderem.

      Bleibt spannend :-)

      Eddie