Hallo Eddie,
Ungefähr so sieht das aus:
Die Karte ist im Original natürlich schärfer, aber weiterhin ziemlich unbrauchbar.
Hier zur Verdeutlichung der Ausschnitt mit Osteuropa, mit derselben "guten" Qualität des Originals und in gleicher Größe:
Ist es denn überhaupt die Karte, für die Du abgemahnt worden bist? Das würde ich erst einmal bestreiten. Und sonst ist das Verbot, sie zu benutzen, doch auch ein verdeckter Mangel. Schließlich hast Du sie doch gekauft, oder? Und das Ausbreiten an einer Wand fällt unter "bestimmungsgemäßer Gebrauch", ist also durch den Kauf lizensiert.
Wäre ja noch schöner, wenn man eine gekaufte Bildtapete nicht mehr an die Wand kleben dürfte oder anschließend in seiner Wohnung nicht mehr fotografieren dürfte. Die bloße Abbildung als Lichtbildnis stellt keinesfalls eine Vervielfältigung dar. Und das Recht, sie (in deiner Wohnung) zu benutzen (auszubreiten, anzukleben, anzuschauen, zu verwenden, ...), hast Du mit dem Kauf erworben. Hier sind die Schutzansprüche also für dieses Einzelstück verbraucht.
Du solltest aber auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt dagegen schießen lassen. Dafür erschien mir das Angebot, das ich Dir im Thread verlinkt hatte, ganz fair.
Bitte auf jeden Fall über den Fortgang der Sache berichten.
Grüße
TS