Jörg Reinholz: Zweifelhafte Bild-Abmahnung: Eure Meinung?

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Moin!

ich denke, aus meiner Fragestellung geht (wenn auch implizit) extrem eindeutig hervor,

NEIN!

dass es um eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung geht

WORAN?

Die Juristerei, mein Freund, besteht zu rund 398,32% aus Wortklauberei. Also schreib wörtlich (WÖRTLICH) was in der verdammten Abmahnung steht.

Sonst?

Naja. Geh zum Anwalt. Und nimm das Foto und die Abmahnung mit und nicht deine Frage hier aus dem Forum. Sonst sagt der Anwalt "Ja mach ich!" und schließt einen für Dich nachteiligen Vergleich.

Jörg Reinholz