Jörg Reinholz: Hörproben kostenpflichtig? - Problem mit Umlauten im Dateinamen

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Moin!

Oder setze ich mich gerade in die juristischen Nesseln, wenn ich einen Player anbiete (und damit vielleicht meine Seite juristisch mit fremden Federn schmücke) statt direkt zu verlinken?

Wir haben es mit einem Haufen Irrer zu tun und ich meine damit ausdrücklich Rechtsanwälte, GEMA und nicht nur Kölner Richter. (Gebt mir dafür ruhig Minuspunkte - ich weiss sehr genau, was ich das schreibe.)

Verlinke also lieber direkt. Damit ist klar, dass es nicht Dein Angebot ist. An dieser Klarheit fehlt es sobald der Nutzer oder Richter nur einen Player sieht. Ausserdem fällt die Hörprobe, wenn Du nur verlinkts, unter die Verantwortung der eigentlichen Anbieter. Das gilt auch dann, wenn die Hörproben eigentlich nicht GEMA-pflichtig sein sollten. Der o.g. Haufen Irre wird das nämlich je nach zufälligem oder absichtlichem Gustus wahrnehmen oder eben nicht - und trotz besseren Wissens niemals einräumen, Scheiße gebaut zu haben.

Jörg Reinholz

P.S. Schreibe bitte auch, ob das mit Installieren von mscore und den Aufräumarbeiten geklappt hat.