Moin!
Verlinke also lieber direkt.
Darin sehe ich ein Problem. Die meisten Musiker bieten Player auf ihren Webseiten an. Offenbar deshalb, damit "man" die Musikstücke nicht speichern kann. Scheint irgendwie eine juristische Vorschrift oder Übereinkunft zu sein.
Nun ja. Die Suche nach "GEMA Hörprobe" führt zu einer Antwort der Anwaltshotline. Dort wird ausgeführt, dass eine Hörprobe per Definition nur etwas sein kann, was Dir gar nichts bringt.
Zitat:
Auf die Länge der Hörproben kommt es dabei nicht an, sondern darauf, ob die Individualität des Komponisten noch erkennbar ist *1). Das kann selbst bei Passagen von wenigen Sekunden der Fall sein.
Was, bitte, soll eine HÖRPROBE, bei welcher die Individualität des Komponisten NICHT erkennbar ist?
Das nächste Problem schilderst Du selbst: "Wer sich den Quellcode der Webseite anschaut, hat den Dateinamen natürlich sofort. Auch das Verzeichnis der Dateien im Cache (Opera) verrät den Namen." damit musst Du nur noch einen Richter finden, der bejaht, dass der Player auf der Webseite also den Download ermöglicht - technisch hätte der nicht mal unrecht.
Im Hinblick auf die allgemeine Idiotie (known as "Rechtslage") würde ich ohne GEMA-Vereinbarung auch keinen Deep-Link anbieten, sondern lediglich auf die Webseite der Künstler mit der Hörprobe verweisen. Wobei selbst solche Links Probleme bereiten können - hier der zu dem Wahnsinn, der entsteht, wenn Idioten immer jemand verantwortlich machen wollen. Ich würde mir von der GEMA auch bestätigen lassen, dass die Webseite deren Anforderungen genügt.
Aber das alles nur, weil ich natürlich der hier(für) zuständige Paranoide bin...
Jörg Reinholz