Linuchs: Hörproben kostenpflichtig? - Problem mit Umlauten im Dateinamen

Hallo,

ich weiss nicht ... kann ich eine juristische und eine technische Frage in einem Faden stellen?

Juristik:

In einem Veranstaltungskalender verlinke ich auf Hörproben der teilnehmenden Gruppen. Es sind Web-Adressen (URLs) auf den Domains dieser Gruppen. Meistens um die 30 Sekunden lang. Eigen-Arrangements auch manchmal in voller Länge.

Genauer: Wohl gefühlte 15 Jahre nutze ich den EMFF, um mp3-Dateien abzuspielen. Nein, nicht den European Maritime and Fisheries Fund, sondern den Easy Musicplayer For Flash. Ist das nun noch ein Link oder schon ein "eigenes Angebot"?

Seit Kurzem biete ich zusätzlich den Audio-Tag von HTML 5 an, habe aber immer einen direkten Link vermieden, mit dem ein Web-Laie die Datei auch speichern könnte.

Nun kann ja das Anbieten von mp3-Dateien kostenpflichtig sein. In Deutschland GEMA, in den Niederlanden BUMA.

Kann ich zur Zahlung herangezogen werden, wenn ich zu zahlungspflichtigen Dateien verlinke, die einfach loslaufen ohne vom Hörer bezahlt zu werden.

Jetzt bitte keine Hinweise: Frag bei der GEMA und BUMA. Habe ich gemacht, da kommen nur Gegenfragen in der Art: "Wie oft wird die Seite aufgerufen?" Das weiss ich doch nicht. Manche Veranstaltungen nur 50 mal, wenn sie kurzfristig eingegeben werden. Andere auch 2500 mal, wenn sie ein Jahr vorher angekündigt werden.

Meine Frage zielt darauf ab, ob ich überhaupt zu Zahlungen lt. Urheber-Recht verpflichtet sein könnte. Ich bin "Makler" von Events, kein Anbieter.

Technik:

Inzwischen gibt es immer mehr Dateien mit Umlauten im Ordner oder im Namen. Der heutige ist http://shantychor-gerwisch.de/.cm4all/iproc.php/Musik/H%C3%B6rprobe/H%C3%B6rprobe%20.MP3

Das macht EMFF nicht mit, da kommt einfach nichts. Der Audio-Tag im Firefox 38.0.1 spielt das ab, derselbe Audio-Tag in der Opera 12.16 nicht (auch ohne Umlaute nicht).

Gibt es inzwischen einen umlaut-fähigen mp3-Player, den man in die Webseite integrieren kann?

Oder setze ich mich gerade in die juristischen Nesseln, wenn ich einen Player anbiete (und damit vielleicht meine Seite juristisch mit fremden Federn schmücke) statt direkt zu verlinken?

Linuchs

  1. Moin!

    Oder setze ich mich gerade in die juristischen Nesseln, wenn ich einen Player anbiete (und damit vielleicht meine Seite juristisch mit fremden Federn schmücke) statt direkt zu verlinken?

    Wir haben es mit einem Haufen Irrer zu tun und ich meine damit ausdrücklich Rechtsanwälte, GEMA und nicht nur Kölner Richter. (Gebt mir dafür ruhig Minuspunkte - ich weiss sehr genau, was ich das schreibe.)

    Verlinke also lieber direkt. Damit ist klar, dass es nicht Dein Angebot ist. An dieser Klarheit fehlt es sobald der Nutzer oder Richter nur einen Player sieht. Ausserdem fällt die Hörprobe, wenn Du nur verlinkts, unter die Verantwortung der eigentlichen Anbieter. Das gilt auch dann, wenn die Hörproben eigentlich nicht GEMA-pflichtig sein sollten. Der o.g. Haufen Irre wird das nämlich je nach zufälligem oder absichtlichem Gustus wahrnehmen oder eben nicht - und trotz besseren Wissens niemals einräumen, Scheiße gebaut zu haben.

    Jörg Reinholz

    P.S. Schreibe bitte auch, ob das mit Installieren von mscore und den Aufräumarbeiten geklappt hat.

    1. N'Abend Jörg,

      P.S. Schreibe bitte auch, ob das mit Installieren von mscore und den Aufräumarbeiten geklappt hat.

      Das Aufräumen hat vor ein paar Stunden funktioniert, aber ich sehe MuseScore im Synaptic nicht. Kann es also nicht installieren.

      Habe ich hier im alten Faden 20.05.2015 18:57 beschrieben.

      Linuchs

      1. Moin!

        N'Abend Jörg,

        P.S. Schreibe bitte auch, ob das mit Installieren von mscore und den Aufräumarbeiten geklappt hat.

        Das Aufräumen hat vor ein paar Stunden funktioniert, aber ich sehe MuseScore im Synaptic nicht. Kann es also nicht installieren.

        Hehe. Wozu habe ich geschrieben und noch mal verlinkt, was jetzt zu tun ist?

        Jörg Reinholz

        1. Hehe. Wozu habe ich geschrieben und noch mal verlinkt, was jetzt zu tun ist?

          Ja, nun hetz mich nicht. Habe ich ja gemacht.

          Es klappt. Tausend Dank. Dein Engagement ist ein Vielfaches von dem, was man als Gefälligkeit unter Gleichgesinnten erwarten darf.

          Linuchs

    2. Verlinke also lieber direkt.

      Darin sehe ich ein Problem. Die meisten Musiker bieten Player auf ihren Webseiten an. Offenbar deshalb, damit "man" die Musikstücke nicht speichern kann. Scheint irgendwie eine juristische Vorschrift oder Übereinkunft zu sein.

      Wer sich den Quellcode der Webseite anschaut, hat den Dateinamen natürlich sofort. Auch das Verzeichnis der Dateien im Cache (Opera) verrät den Namen.

      Wenn ich nun aber an die versteckten Ostereier einen auffälligen Wimpel stecke, ist das sicher nicht im Sinne des Osterhasen.

      Linuchs

      1. Moin!

        Verlinke also lieber direkt.

        Darin sehe ich ein Problem. Die meisten Musiker bieten Player auf ihren Webseiten an. Offenbar deshalb, damit "man" die Musikstücke nicht speichern kann. Scheint irgendwie eine juristische Vorschrift oder Übereinkunft zu sein.

        Nun ja. Die Suche nach "GEMA Hörprobe" führt zu einer Antwort der Anwaltshotline. Dort wird ausgeführt, dass eine Hörprobe per Definition nur etwas sein kann, was Dir gar nichts bringt.

        Zitat:

        Auf die Länge der Hörproben kommt es dabei nicht an, sondern darauf, ob die Individualität des Komponisten noch erkennbar ist *1). Das kann selbst bei Passagen von wenigen Sekunden der Fall sein.

        Was, bitte, soll eine HÖRPROBE, bei welcher die Individualität des Komponisten NICHT erkennbar ist?

        Das nächste Problem schilderst Du selbst: "Wer sich den Quellcode der Webseite anschaut, hat den Dateinamen natürlich sofort. Auch das Verzeichnis der Dateien im Cache (Opera) verrät den Namen." damit musst Du nur noch einen Richter finden, der bejaht, dass der Player auf der Webseite also den Download ermöglicht - technisch hätte der nicht mal unrecht.

        Im Hinblick auf die allgemeine Idiotie (known as "Rechtslage") würde ich ohne GEMA-Vereinbarung auch keinen Deep-Link anbieten, sondern lediglich auf die Webseite der Künstler mit der Hörprobe verweisen. Wobei selbst solche Links Probleme bereiten können - hier der zu dem Wahnsinn, der entsteht, wenn Idioten immer jemand verantwortlich machen wollen. Ich würde mir von der GEMA auch bestätigen lassen, dass die Webseite deren Anforderungen genügt.

        Aber das alles nur, weil ich natürlich der hier(für) zuständige Paranoide bin...

        Jörg Reinholz

  2. Hallo,

    nur mal so als Anregung zur weiteren Nachforschung.

    EuGH: Urheberrechtliche Zulässigkeit der Einbettung „embedding“ externer Inhalte

    Zwischen den Zeilen hören und klären ob man sich rechtlich technisch korrekt im rechtlichen Sinn verhält

    Habe im Moment andere rechtliche Baustellen und keine Zeit, besser zu recherchieren.