Paul: Meine Daten werden ins Ausland verfrachtet

Hallo Forum,

soeben erreichen mich unerfreuliche Nachrichten von meinem Provider Host Europe, bei dem ich eigentlich schon seit über 10 Jahren Kunden bin.

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

um unsere Serviceleistungen für Sie auch in Zukunft auf gewohnt hohem Niveau zu halten, erweitert Host Europe seine Rechenzentrumskapazitäten. Neben unserem Rechenzentrum in Köln nutzen wir künftig Kapazitäten in unserem Rechenzentrum datadock in Straßburg, einem der modernsten und besonders umweltfreundlichen Rechenzentren Europas. In beiden Rechenzentren gewährleisten wir wie gewohnt Hosting auf höchstem Qualitätsniveau nach deutschen Datenschutzbestimmungen und nach den strengsten Sicherheitsstandards.

Welche Produkte sind betroffen?

Alle virtuellen und dedizierten Serverprodukte inkl. Managed Storage FTP und FTP-Backup ziehen nach Straßburg. Alle anderen Produkte wie Shared Webhosting, Mail, Shopsysteme, KIS usw. werden weiterhin in unserem Rechenzentrum in Köln gehostet.

Nach Straßburg werden im Detail folgende Produkte umziehen: Virtual Server, Root Server, Dedicated Server, Managed Server (Web-, Blog- und Mailserver), Managed Storage FTP und FTP-Backup...

Ich bin stinksauer, denn ich werbe um meine Kunden unter anderen damit, dass ihre Daten in Deutschland sind und auch bleiben.

Darf Host Europe das so einfach machen?

Wer bezahlt den Umzug, wenn ich meine bzw. die Daten meiner Kunden weiterhin in Deutschland hosten möchte und deshalb einen Providerwechsel vornehmen möchte?

Kann jemand meinen Frust nachvollziehen und hat einen guten Ratschlag für mich?

Paul

  1. Hallo

    … Straßburg …

    Also „gleich um die Ecke“ in Frankreich.

    Darf Host Europe das so einfach machen?

    Warum sollten sie es nicht dürfen? Es ist eine Entscheidung, die die Firma getroffen hat und die sie treffen darf. Zudem ist Frankreich ein EU-Mitglied. Wie dort die Datenschutzgesetze konkret aussehen, kann ich dir natürlich auch nicht sagen. Die dortigen Geheimdienste haben ja auch offiziell weitreichende Befugnisse, nicht wie die deutschen, die sie im Zweifelsfall nicht haben, sich aber doch nehmen.

    Wer bezahlt den Umzug, wenn ich meine bzw. die Daten meiner Kunden weiterhin in Deutschland hosten möchte und deshalb einen Providerwechsel vornehmen möchte?

    Normalerweise du. Ich glaube nicht, dass du wegen der eventuell schlechteren Datenschutzregeln in Frankreich Anspruch auf Schadensersatz hast. Genaueres kann dir dein Anwalt des geringsten Misstrauens sagen.

    Kann jemand meinen Frust nachvollziehen

    Grundsätzlich ja.

    Tschö, Auge

    --
    Es schimmerte ein Licht am Ende des Tunnels und es stammte von einem Flammenwerfer.
    Terry Pratchett, „Gevatter Tod“
  2. Hallo,

    Ich bin stinksauer, denn ich werbe um meine Kunden unter anderen damit, dass ihre Daten in Deutschland sind und auch bleiben.

    Wieso hast du mit dieser Aussage geworben, wenn du das offensichtlich nicht selbst in der Hand hast?

    Gruß
    Kalk

  3. Tach,

    Darf Host Europe das so einfach machen?

    wenn dein Vertrag nicht ausdrücklich Hosting in Deutschland vorsieht, ja; falls er das tut, würde ich allerdings auch davon ausgehen, dass du dein Ziel über die Kündigungsfrist hinaus nicht durchsetzen können wirst.

    Wer bezahlt den Umzug, wenn ich meine bzw. die Daten meiner Kunden weiterhin in Deutschland hosten möchte und deshalb einen Providerwechsel vornehmen möchte?

    Du, es ist dein Geschäftsrisiko, wenn du gegenüber deinen Kunden mit Dingen wirbst, die nur bedingt deiner Kontrolle unterliegen.

    Kann jemand meinen Frust nachvollziehen

    ja

    und hat einen guten Ratschlag für mich?

    Ich mag manitu.

    mfg
    Woodfighter

    1. Hallo woodfighter,

      und hat einen guten Ratschlag für mich?

      Ich mag manitu.

      Ja, mit Manitu bin ich auch sehr zufrieden.

      LG,
      CK

  4. Hallo,

    Domainfactory zieht in das gleiche Rechenzentrum. In der Infomail war noch folgendes zum Datenschutz:

    Für Ihre Daten gelten ohne jede Änderung weiterhin die deutschen Datenschutzbestimmungen, da das europäische Datenschutzrecht vom „Sitzlandprinzip“ ausgeht, und der Geschäftssitz von domainFACTORY unverändert in Deutschland bleibt. Unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen, die für in Deutschland ansässige Kunden uneingeschränkt nationales Datenschutzrecht gewährleisten, ist es für uns oberste Priorität, höchsten Anforderungen an den Datenschutz gerecht zu werden.

    Gruß Jürgen

    1. Tach,

      Für Ihre Daten gelten ohne jede Änderung weiterhin die deutschen Datenschutzbestimmungen, da das europäische Datenschutzrecht vom „Sitzlandprinzip“ ausgeht, und der Geschäftssitz von domainFACTORY unverändert in Deutschland bleibt. Unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen, die für in Deutschland ansässige Kunden uneingeschränkt nationales Datenschutzrecht gewährleisten, ist es für uns oberste Priorität, höchsten Anforderungen an den Datenschutz gerecht zu werden.

      das heißt aber natürlich nicht, dass die französischen Gesetze nicht gelten, die den französischen Behörden den Zugriff auf die Daten ermöglichen.

      mfg
      Woodfighter

  5. Mahlzeit,

    Ich bin stinksauer, denn ich werbe um meine Kunden unter anderen damit, dass ihre Daten in Deutschland sind und auch bleiben.

    Du wirbst mit Dingen, die sich deiner Kontrolle entziehen? Dann solltest du nicht sauer sein sondern glücklich, dass du dir noch keine Abmahnung eingefangen hast.

    Und nein, ich kann deinen Frust nicht nachvollziehen, den offensichtlich hast du einen Vertrag unterschrieben, der Host Europe dieses recht einräumt also liegt der Fehler allein bei dir. ;)

    --
    42
  6. Hallo,

    Darf Host Europe das so einfach machen? Wer bezahlt den Umzug, wenn ich meine bzw. die Daten meiner Kunden weiterhin in Deutschland hosten möchte und deshalb einen Providerwechsel vornehmen möchte? Kann jemand meinen Frust nachvollziehen und hat einen guten Ratschlag für mich?

    Warum sollte Host Europe dieses nicht machen dürfen. Sie informieren dich, wenn du damit nicht einverstanden bis bleibt dir die außerordentliche Kündigung. Wenn du deinen Kunden versprichst, "ALLES bleibt in Deutschland" ist es DEINE Schuld, weil du es selber nicht in der Hand hast. Außerdem stimmt diese Aussage nicht, da die NSA ALLES mitlesen kann und auch tut.

    Auch wird dir der Umzug niemand bezahlen, warum sollte Host Europe dieses auch machen, wären ja schön blöd. Du bist schuld, da du deinen Kunden ein Versprechen gegeben hast, was DU nicht halten kannst, da dieses Unternehmen DIR NICHT gehört.

    1. Hi,

      Außerdem stimmt diese Aussage nicht, da die NSA ALLES mitlesen kann und auch tut.

      und ich bin sehr zuversichtlich, dass der Mossad, der BND, der KGB, der MI6 und noch viele andere das ebenfalls können und auch tun.

      Du bist schuld, da du deinen Kunden ein Versprechen gegeben hast, was DU nicht halten kannst, da dieses Unternehmen DIR NICHT gehört.

      Aber sicher kann er das Versprechen halten: Indem er jetzt sofort, nachdem er diese Ankündigung zur Kenntnis genommen hat, zu einem anderen Hoster wechselt, der nur in DE hostet.

      Kann natürlich sein, dass er den gleichen Zauber dann in einem halben Jahr schon wieder hat. ;-)

      So long,
       Martin

      1. Hallo,

        Aber sicher kann er das Versprechen halten: Indem er jetzt sofort, nachdem er diese Ankündigung zur Kenntnis genommen hat, zu einem anderen Hoster wechselt, der nur in DE hostet.

        kann er dieses wirklich? Bleiben wir bei meinem und deinem Beispiel mit der NSA, der Mossad, der BND, der KGB, der MI6 usw.. wenn die alles mitlesen können und wahrscheinlich auch tun, dann ist diese Aussage schlicht weg falsch und er verspricht etwas, was er überhaupt nicht halten kann? Ist er damit nicht sofort abmahngefährdet?

        1. n'Abend,

          Aber sicher kann er das Versprechen halten: Indem er jetzt sofort, nachdem er diese Ankündigung zur Kenntnis genommen hat, zu einem anderen Hoster wechselt, der nur in DE hostet.

          kann er dieses wirklich? Bleiben wir bei meinem und deinem Beispiel mit der NSA, der Mossad, der BND, der KGB, der MI6 usw.. wenn die alles mitlesen können und wahrscheinlich auch tun, dann ist diese Aussage schlicht weg falsch und er verspricht etwas, was er überhaupt nicht halten kann? Ist er damit nicht sofort abmahngefährdet?

          ich bin kein professioneller Rechtsverdreher und kann daher nur meine persönliche Ansicht wiedergeben.

          Ich bin der Meinung, dass ich es nicht zu verantworten habe, wenn vertragliche Zusagen, die ich gemacht habe, durch kriminelle Aktivitäten von Dritten torpediert werden - und dass Geheimdienste oft außerhalb des gesetzlichen Rahmens arbeiten und somit als kriminell einzustufen sind, darüber sind wir uns vermutlich einig.

          Wenn solche kriminellen Eingriffe von den Vertragspartnern zu verantworten wären, dann dürfte auch die deutsche Post kein Briefgeheimnis zusichern, denn das ist unter der Prämisse ebensowenig haltbar.

          Just my two cents.

          So long,
           Martin

        2. Mahlzeit,

          kann er dieses wirklich? Bleiben wir bei meinem und deinem Beispiel mit der NSA, der Mossad, der BND, der KGB, der MI6 usw.. wenn die alles mitlesen können und wahrscheinlich auch tun, dann ist diese Aussage schlicht weg falsch und er verspricht etwas, was er überhaupt nicht halten kann?

          Bei soetwas wäre er nur verantwortlich, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln würde.

          Ist er damit nicht sofort abmahngefährdet?

          Das ist er schon, seitdem er mit etwas wirbt, was er nicht beeinflussen kann, also bisher die Garantie, dass die Kundendaten in Deutschland bleiben.

          Bin kein Anwalt, aber das sind Aussagen, die ich, bei ähnlichen Fällen, von Anwälten an Auskunft erhalten hab.

          --
          42
    2. Moin!

      Warum sollte Host Europe dieses nicht machen dürfen.

      Das ist nicht so einfach gesagt, dass die das (nicht) dürfen.

      Unabhängig vom Inhalt des geschlossenen Vertrages oder gar der AGB kommt es nämlich darauf an, wie und mit welchen Aussagen der Anbieter den Vertrag eingeworben hat. Hat er hier z.B. dargestellt, dass das Hosting in einen Rechenzentrum in Köln erfolge, dann kann man sich auch darauf berufen, dass dieses bei der Kaufentscheidung für den Käufer wesentliche Werbeversprechen als Leistungsbeschreibung durchaus Vertragsbestandteil wurde.

      "Objektive Beschaffenheitsangaben i. S. d. § 434 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2, die für die Frage der Sachmangelfreiheit von Bedeutung sein können, ergeben sich also möglicherweise aus öffentlichen Äußerungen (insbes.: Werbung) vorausgesetzt, der Käufer kann die in der Werbung enthaltenen Eigenschaften als verkörperte erwarten (§ 434 Abs. 1 S. 2). Werbeaussagen sind mithin unabhängig davon zu berücksichtigen, „ob sie nach den Regeln des einzelstaatlichen Vertragsrechts als vertraglich vereinbarte angesehen werden können“

      Quelle: (Lehmann , JZ 2000, 280, 283 zu Art. 2 Abs. 2 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG, welche der hier gegenständlichen Änderung des BGB zu Grunde liegt)

      Fundstelle: Publikation des RA Bernreuther "Sachmangelhaftung durch Werbung"

      Ach so, das gilt auch für Dienstleistungen:

      "Art. 7 Abs. 4 UGP-Richtlinie gebietet trotz des darin verwendeten Begriffs „Kauf“ keine Beschränkung auf Kaufverträge."

      (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.4.2015, I-15 100/14)

      Auch das LG Wiesbaden hat sich z.B. hinsichtlich der Produktbeschreibung eines Porsche darauf fest gelegt, dass der im Prospekt beworbene Spritverbrauch Bbestandteil der Produktbeschreibung und also des Vertrages geworden ist. (Urteil vom 30.12.2010, AZ: 3 O 208/09)

      Was jetzt zu tun ist:

      Die Werbung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses raussuchen.

      Ich fand z.B. aus dem Jahr 2010:

      https://web.archive.org/web/20101229213349/https://www.hosteurope.de/produkte/Virtual-Server

      und den Link zu:

      https://web.archive.org/web/20101230015130/http://www.hosteurope.de/content/Backbone

      Dort dann:

      Datacenter

      • 30 Prozent höhere Energieeffizienz durch Einsatz neuester Technologie im Datacenter Welserstraße
      • Anbindung an multiredundanten, carrierneutralen 40-Gbit-Internet-Backbone

      und:

      Backbone

      • 10 GigE Ring in Deutschland
      • Multiredundant durch Anbindung an mehrere Carrier
      • Direktanbindung an den DE-CIX
      • Direktanbindung an die Deutsche Telekom AG

      Tja ... es dürfte selbst für einen Küchenanwalt ziemlich schwierig sein, das zu versemmeln.

      Jörg Reinholz