Hach, wenn’s nur die Schweizer Beamten wären. Es ist aber eher generell so, dass westlich des Eisernen Vorhangs (so als ob er noch bestünde) pingelig darauf geachtet wird, bei französischen, spanischen, portugiesischen, … Namen die diakritischen Zeichen richtig gesetzt werden, während diese bei slawischen, rumänischen, ungarischen, … Namen einfach weggelassen werden, und das auch auf Systemen, die längst UTF-8 verwenden. Das ist für mich westliche Arroganz.
Keine Arroganz.
Du geht zu einem Schweizer Beamten und willst ein Dokument von dem mit Deinem Namen darauf.
Der wird versuchen das einzutippen. Geht nicht. Da ein schweizerischer Beamter im Offizin nicht etwa Dienstvorschriften erlässt sondern befolgt wird er hingehen und schauen wie er das zu erledigen hat. Gibt es keine Vorschrift dann setzt er mit einer Nachfrage einen Prozess in Gang den ich zu überschauen ich mir nicht anmaße.
Die bestehenden Vorschriften sind erlassen worden als ISO-8859-1 (Latin 1) verwendbar war. Damals hat man festgelegt, dass eben Zeichen, die darin nicht enthalten sind, auf eine gemäß Anhang A0815, in den amtlichen Ergänzungen vom ..., ..., ... definierte Weise umgeschrieben werden.
Nehmen wird den Robert Matešić.
Das š
ist in ISO-8859-1 enthalten. Das ć
nicht. Es wird nach Dienstvorschrift umgeschrieben.
Jetzt nehmen wir mal hypothetisch (nur weil es ein Beispiel braucht) an, eben jener Matešić würde in der Schweiz gesucht, weil er irgendwas begangen hat. Man findet ihn nicht und nimmt an er halte sich in Kroatien auf.
Also: Internationaler Haftbefehl. Den wieder ein Beamter verfasst. Der findet keine amtliche Namensänderung:
Verdächtigte Person: Robert Matešic (und weil es die Vorschrift der Umschreibung gibt, die auch rückwärts angewendet werden kann:) oder Matešić.
Würde man diese Vorschrift jetzt zu einem Zeitpunkt X ändern, dann müsste der Beamte nachkramen, wann (und also ob) denn der Name umgeschrieben wurde. Was so ziemlich ein Ding der Unmöglichkeit ist.
Gab es aber eine amtlich vollzogene Namensänderung (die laut Gebührenkatalog nun mal kostenpflichtig ist) dann kann der Beamte auch hier den Standardweg gehen. Ergebnis:
Verdächtigte Person: Robert Matesic, geboren als Robert Matešic oder Matešić.
Schweizerische Behörden legen viel Wert darauf, dass alles immer ganz genau nachvollziehbar ist (außer bei Banken natürlich). Eine Regeländerung würde nicht nur das Schweizer Personenregister betreffen sondern auch etliche Datenhalden, die von diesem abhängig sind. Ich sage mal: Fahrerlaubnis, Kraftfahrzeugregister und vor allem die Sozialkassen. Die ja auch ganz schön bürokratische Apparate sind, damit sich nicht unberechtigte bedienen. Was passiert also wenn ein Robert Matešić Rente erhalten will aber ein Robert Matešic versichert wurde? Error 404: Person nicht gefunden
. Nix Rente!
Eine Änderung der Regeln würde also entweder einen gewaltigen Programmieraufwand an vielen Stellen bedeuten (es gäbe dann den Robert Matešić, der aber als Robert Matešic versichert wurde, was das Programm nur weiß, wenn es auch weiß wann die Versicherung und wann der Name erfasst wurde) oder aber zu einer ungeheuren Menge an manueller Nacharbeit führen - es sind ja doch ein paar zehntausend Betroffene. Das will die Schweiz vermeiden, also bleibt die Bürokratie in der Frage "engstirnig".
Arroganz gegenüber den östlichen Ländern ist DAS also nicht. Die kommt an anderer Stelle zum Vorschein und wirkt auch keineswegs nur Richtung Osten oder Süden.