Robert B.: Crowdworking? Clickworking?

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Moin Yadgar,

bedenke bei solchen Jobs, dass du selbstständig tätig bist, das heißt, du musst nicht nur deinen Arbeitnehmeranteil, sondern auch den Arbeitgeberanteil erwirtschaften, das heißt, dass du doppelten Krankenkassenbeitrag, doppelte Rente, doppelte Sozialversicherung bezahlen musst. Dazu kommt, dass deine Tätigkeit vermutlich gewerblich ist, das heißt, dass du u.U. umsatzsteuerpflichtig bist – und die Umsatzsteuer wird im Voraus fällig. Wie die genauen Details sind, kann dir die IHK erklären, die sind da meiner Erfahrung nach sehr kompetent.

Viele Grüße
Robert