Auge: Crowdworking? Clickworking?

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Hallo

bedenke bei solchen Jobs, dass du selbstständig tätig bist, das heißt, du musst nicht nur deinen Arbeitnehmeranteil, sondern auch den Arbeitgeberanteil erwirtschaften, das heißt, dass du doppelten Krankenkassenbeitrag, doppelte Rente, doppelte Sozialversicherung bezahlen musst.

Als Selbständiger hast du keinen Arbeitnehmer- und keinen Arbeitgeberanteil, du hast jeweils einen Beitrag für jede der Versicherungen (KV, PV und RV). Aber ja, der muss erwirtschaftet werden.

Dazu kommt, dass deine Tätigkeit vermutlich gewerblich ist, das heißt, dass du u.U. umsatzsteuerpflichtig bist – und die Umsatzsteuer wird im Voraus fällig.

Ergänzung: Als gewerblich Selbständiger ist man nicht zwangsläufig umsatzsteuerpflichtig (Kleinunternehmerregelung, $19 UStG). Aber dann sind wir wieder eins, zwei, fix bei prekärer Beschäftigung (auch als Selbständiger).

Tschö, Auge

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Wenn man ausreichende Vorsichtsmaßnahmen trifft, muss man keine Vorsichtsmaßnahmen mehr treffen.
Toller Dampf voraus von Terry Pratchett