dedlfix: Crowdworking? Clickworking?

Beitrag lesen

Tach!

Dazu kommt, dass deine Tätigkeit vermutlich gewerblich ist, das heißt, dass du u.U. umsatzsteuerpflichtig bist – und die Umsatzsteuer wird im Voraus fällig.

Ergänzung: Als gewerblich Selbständiger ist man nicht zwangsläufig umsatzsteuerpflichtig (Kleinunternehmerregelung, $19 UStG).

Im Voraus fällig ist auch sehr schwammig formuliert. Es gibt bei der Fälligkeit des Betrages die beiden Reglungen "vereinbart" und "vereinnahmt". Standardmäßig wird "vereinbart" angenommen. Das heißt aber nur, dass die Umsatzsteuer für den Zeitraum fällig wird, in dem die Rechnung erstellt wurde. Bei "vereinnahmt" hingegen wird sie erst fällig, wenn das Geld eingegangen ist. Solange man unter einer bestimmten Umsatzmenge ist, kann man problemlos beantragen auf "vereinnahmt" umgestellt zu werden. Außerdem war da noch der Zeitraum, der bedeutet, dass man nicht sofort das Geld abliefern muss, sondern bis zum 10. des Monats der auf den Zeitraum folgt. Die Zeiträume können dabei jährlich, quartalsweise oder monatlich sein. Der Zeitraum kann mit dem Finanzamt vereinbart werden, wird aber auch je nach Umsatzmenge vom Finanzamt festgelegt. Je geringer der Umsatz, desto größer der Zeitraum. (Außer im ersten Jahr, da ist er generell monatlich.)

Die Herausforderung ist - gerade bei geringer Einnahmegröße - egal nach welcher Methode die Umsatzsteuer fällig wird, dass man diesen Anteil im Auge behalten und aufheben muss und der nicht für die Lebenshaltungskosten draufgehen darf/sollte.

dedlfix.