Hi Felix,
nein, es geht darum, dass der Vermieter den Namen des Mieters auf das Klingelschild klebt. Das muss der Mieter aus eigener Entscheidung heraus selbst tun, da er damit sein privates Datum aus eigenen Stücken preisgibt - und nicht der Vermieter, der seinen Mieter vielleicht nicht einmal um Erlaubnis dafür gebeten hat.
Stimmt doch genau mit dem überein, was ich sagte.
Ob das nun der Eigentpmer macht oder ein von ihm beauftragter Vermieter spielt dabei keine Rolle.
Oder wo siehst Du den Unterschied zu dem, was ich schrieb?
Pit