Hi Felix,
Um den Eigentümer geht es hier erstmal gar nicht, denn der darf sehr wohl seinen namen aufs Klingelschild kleben. Genauso, wie der Besitzer das darf.
Lies: Also beide dürfen ihre eigenen(!) Namen an ihre eigenen(!) Klingeln kleben.
Genau.
Problematisch scheint zu sein, dass der Eigentümer den namen des Besitzers aufs Klingelschild klebt.
Das liest sich so, als ob eine Person (Eigentümer) den Namen einer anderen (Besitzer) auf (irgend) ein Klingelschild klebt.
Gemeint ist: Problematisch scheint zu sein, dass der Eigentümer den namen des Besitzers dessen Klingelschild klebt.
War das für Dich missverständlich?
Oder wo siehst Du den Unterschied zu dem, was ich schrieb?
In Wien hat der Vermieter (eine Gesellschaft) die Klingelschilder "automatisch" beschriftet (weil die das immer so machen). Seit der DSGVO kann man damit ein Problem haben. Der von Dir geschilderte Fall hat keinen Mieter enthalten.
Genau das beschreibt mein obiger Satz.
Pit