Hallo
Stimmt doch genau mit dem überein, was ich sagte.
finde ich nicht.
Ob das nun der Eigentpmer macht oder ein von ihm beauftragter Vermieter spielt dabei keine Rolle.
Das hattest Du so nicht geschrieben. Dein Wortlaut war dieser:
Um den Eigentümer geht es hier erstmal gar nicht, denn der darf sehr wohl seinen namen aufs Klingelschild kleben. Genauso, wie der Besitzer das darf.
- Eigentümer = Wohnungs- oder Hauseigentümer, auch eine Gesellschaft
- Besitzer = Mieter, im Besitz der Mietsache
Blöd formuliert, aber dennoch zutreffend.
Tschö, Auge
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Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
Kleine freie Männer von Terry Pratchett
Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
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