Um den Eigentümer geht es hier erstmal gar nicht, denn der darf sehr wohl seinen namen aufs Klingelschild kleben. Genauso, wie der Besitzer das darf.
- Eigentümer = Wohnungs- oder Hauseigentümer, auch eine Gesellschaft
- Besitzer = Mieter, im Besitz der Mietsache
Blöd formuliert, aber dennoch zutreffend.
Nanana...das ist nicht blöd formuliert, Du hast es genau korrekt übersetzt und juristisch ist das einwandfrei. Das Einzige, was von mir aus nicht ganz korrekt formuliert war, war:
Problematisch scheint zu sein, dass der Eigentümer den namen des Besitzers aufs Klingelschild klebt
womit aber erkennbar "auf dessen" Klingelschild, nämlich das des Besitzers gemeint war.
Pit