Das Beschriften von Klingelschildern ohne das Einverständnis des jeweiligen Mieters, war insofern auch bereits vor der DSGVO, nämlich nach dem Bundesdatenschutzgesetz unzulässig.
https://www.wbs-law.de/datenschutz/datenschutz-keine-namen-mehr-auf-klingelschildern-78518/
Oberste Datenschützerin
Hier sieht man ganz deutlich, dass auch eine oberste Datenschützerin (wie sie auch immer zu dieser Bezeichnung kommt) keine Ahnung von Gesetzten hat!