Aloha ;)
Das kannst du in Deutschland nicht. Eine solche Klausel wäre nichtig, da sie gegen Treu und Glauben verstößt (§§ 305 ff. BGB) - du machst dich mit sowas unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig.
Wem gegenüber? Dass ich Miteverträge nicht einfach abändern kann ist klar. Dass aber Mietverträge eben Vertragspunkte beinhalten, das ist eben Teil des Vertragsangebots.
Nicht nach deutschem Vertragsrecht. AGB (und eine solche Klausel wäre als AGB zu werten) unterliegen nach deutschem Vertragsrecht dem Grundsatz von Treu und Glauben, so dass Regelungen, mit denen man erfahrungsgemäß dort nicht zu rechnen hat, automatisch nichtig sind. Eine Schadenersatzpflicht entsteht, soweit dem Vertragsnehmer durch die nichtige Klausel Nachteile (eben ein Schaden) entstanden ist.
Grüße,
RIDER