Hej Camping_RIDER,
Ich kann den Passus in den Mietvertrag stellen.
Das kannst du in Deutschland nicht. Eine solche Klausel wäre nichtig, da sie gegen Treu und Glauben verstößt (§§ 305 ff. BGB)
Auch meiner Meinung nach ist sie nichtig, aber aus einem anderen Grund. Sie verstößt gegen geltendes Recht. Man darf nicht gezwungen werden, seine Daten preis zu geben.
Außerdem gibt es ja das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Natürlich bekommt der Vermieter meine Daten (zweckgebunden), um die Verwaltung der Wohnung (Abrechnungen usw) mit mir durchführen zu können.
Er darf sie halt nur nicht öffentlich machen, indem er sie öffentlich sichtbar anbringt.
Ich wüsste jetzt auch nicht, dass das irgendwo anders gehandhabt wird. Wenn man seinen Vermieter oder dessen Beauftragten bittet, den Namen von dem Klingelschild zu entfernen, dann wird er das vermutlich auch machen.
Ausnahmen bestätigen womöglich diese Regel. - Wie gesagt kann das ggfs. unzulässig sein.
Unter Umständen kann der Schutz bezogener Daten auch unabhängig von gesetzlichen Pflichten sogar ein Service sein, z.B. für Promis.
Marc