Na dann...: Dsgvo Klingeschild Verstoss

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Dsgvo Klingeschild Verstoss

Na dann...
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    Laut EU sind Namen auf Türschildern legal!

    Pit
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                Felix Riesterer
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    Matthias Apsel

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  1. problematische Seite

    Finde ich richtig gut! Warum soll jeder wissen wer in einem Haus wohnt. Konnte ich noch nie verstehen und ist total unnötig.

    1. problematische Seite

      Finde ich richtig gut! Warum soll jeder wissen wer in einem Haus wohnt. Konnte ich noch nie verstehen und ist total unnötig.

      Früher war sowas kein Problem…

      Traurige Zeit hier und heute, in dem Land, in dem wir gut und gerne leb(t)en.

      pit

      1. problematische Seite

        Hallo Pit,

        Finde ich richtig gut! Warum soll jeder wissen wer in einem Haus wohnt. Konnte ich noch nie verstehen und ist total unnötig.

        Früher war sowas kein Problem…

        Ist es auch heute nicht.

        Traurige Zeit hier und heute, in dem Land, in dem wir gut und gerne leb(t)en.

        Der Spruch bezieht sich doch auf Merkel und Deutschland, während der geschilderte Fall aus Österreich stammt – und das gehört seit 1945 nicht mehr zu Deutschland 😉

        Viele Grüße
        Robert

        1. problematische Seite

          Hallo

          Traurige Zeit hier und heute, in dem Land, in dem wir gut und gerne leb(t)en.

          Der Spruch bezieht sich doch auf Merkel und Deutschland, während der geschilderte Fall aus Österreich stammt – und das gehört seit 1945 nicht mehr zu Deutschland 😉

          Öhhm, seit 1866 nicht und wieder nicht seit 1945. 😉

          Tschö, Auge

          --
          Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
          Kleine freie Männer von Terry Pratchett
    2. problematische Seite

      hallo

      Finde ich richtig gut! Warum soll jeder wissen wer in einem Haus wohnt. Konnte ich noch nie verstehen und ist total unnötig.

      Wer in einer bürgerlichen Gesellschaft davor zurückschreckt, sein Eigentum zu identifizieren, inklusive sich selbst, hat bald keinen Anspruch mehr darauf.

      1. problematische Seite

        Hej beatovich,

        Finde ich richtig gut! Warum soll jeder wissen wer in einem Haus wohnt. Konnte ich noch nie verstehen und ist total unnötig.

        Wer in einer bürgerlichen Gesellschaft davor zurückschreckt, sein Eigentum zu identifizieren, inklusive sich selbst, hat bald keinen Anspruch mehr darauf.

        Selbst wenn das wahr wäre, darf ich doch wohl noch selber entscheiden, ob ich Anspruch erheben möchte - oder nicht?

        Meiner Meinung nach macht es keinen Sinn, seinen Namen nicht auf ein Klingelschild zu schreiben. Diejenigen, die ich kenne und die das nicht tun (keiner davon ein Freund), führen ausschließlich hinterhältige Dinge im Schilde. Sie wollen auch dann nicht gefunden werden, wenn jemand sein Recht gegen sie durchsetzen möchte.

        So lange das legal ist, muss das mir aber ja gar nicht gefallen.

        Marc

      2. problematische Seite

        Hallo,

        Wer in einer bürgerlichen Gesellschaft davor zurückschreckt, sein Eigentum zu identifizieren, inklusive sich selbst, hat bald keinen Anspruch mehr darauf.

        Um den Eigentümer geht es hier erstmal gar nicht, denn der darf sehr wohl seinen namen aufs Klingelschild kleben. Genauso, wie der Besitzer das darf.

        Problematisch scheint zu sein, dass der Eigentümer den namen des Besitzers aufs Klingelschild klebt.

        Pit

        1. problematische Seite

          Lieber Pit,

          Problematisch scheint zu sein, dass der Eigentümer den namen des Besitzers aufs Klingelschild klebt.

          nein, es geht darum, dass der Vermieter den Namen des Mieters auf das Klingelschild klebt. Das muss der Mieter aus eigener Entscheidung heraus selbst tun, da er damit sein privates Datum aus eigenen Stücken preisgibt - und nicht der Vermieter, der seinen Mieter vielleicht nicht einmal um Erlaubnis dafür gebeten hat.

          Liebe Grüße,

          Felix Riesterer.

          1. problematische Seite

            hallo

            Problematisch scheint zu sein, dass der Eigentümer den namen des Besitzers aufs Klingelschild klebt.

            Gut, dann bilden wir doch mmal ein anonymisiertes Hochhaus ab

            Klingelarray [anonym] [anonym] [anonym] [anonym] [anonym] [anonym]

            Briefkasten [anonym] [anonym] [anonym] [anonym] [anonym] [anonym]

            Und nun soll jeder mal in die Rolle des Vermieters (ahm Hausmädchen, Buttler) für jeden seiner Mieter schlüpfen.

            Als Vermieter sag ich da: Du anonym? Du zahlen extra!

            1. problematische Seite

              Hi,

              Und nun soll jeder mal in die Rolle des Vermieters (ahm Hausmädchen, Buttler) für jeden seiner Mieter schlüpfen.

              Als Vermieter sag ich da: Du anonym? Du zahlen extra!

              Wozu? Das kann doch über Nummern laufen?

              Meine Adresse?
              Musterstraße 12
              Wohnung 5
              yxzab MeineStadt

              Wo ist das Problem? Deshalb muß auf dem Klingelschild und auf dem Briefkasten nur Wohnung 5 stehen.

              Pit

              1. problematische Seite

                Hallo Pit,

                Wo ist das Problem? Deshalb muß auf dem Klingelschild und auf dem Briefkasten nur Wohnung 5 stehen.

                in Adressbüchern oder Datenbanken ist die Wohnungsnummer nicht gespeichert. Die muss ja erst mal zugewiesen und verbreitet werden.

                Gruß
                Jürgen

                1. problematische Seite

                  Hallo Jürgen,

                  in Adressbüchern oder Datenbanken ist die Wohnungsnummer nicht gespeichert. Die muss ja erst mal zugewiesen und verbreitet werden.

                  Na und? Das DSGVO macht nunmal hier und da auch Arbeit 😂
                  Aber es hat doch sooo viele Vorteile, oder? 😉

                  Pit

                  P.S: Ich weiß selber, dass das Schwachfug ist. Aber sie wollten es ja so.
                  Wir alle wissen: Wenn dieses Gesetz wirklich in der ganzen EU 1:1 umgesetzt werden würde, wären über Jahrzehnte geschaffene Informationsinfrastrukturen für den Popo.

                  1. problematische Seite

                    Lieber Pit,

                    Na und? Das DSGVO macht nunmal hier und da auch Arbeit 😂
                    Aber es hat doch sooo viele Vorteile, oder? 😉

                    vielleicht willst Du irgendwann den Sinn hinter der DSGVO doch noch verstehen. Im Moment karikierst Du sie nur, indem Du sie ins Lächerliche ziehst.

                    P.S: Ich weiß selber, dass das Schwachfug ist. Aber sie wollten es ja so.

                    Wer wollte was genau wie? Wenn Du sagst, dass die Verantwortlichen in der EU wollten, dass wir uns mit dem Umgang personenbezogener Daten im Alltag kritisch auseinandersetzen, um Persönlichkeitsrechte tatsächlich besser zu respektieren, dann hat auch diese Diskussion die Problematik auf den Tisch gelegt und mögliche neue Vorgehensweisen zu bedenken gegeben. In meinen Augen ein Erfolg und ein Gewinn für den Schutz personenbezogener Daten.

                    Wir alle wissen: Wenn dieses Gesetz wirklich in der ganzen EU 1:1 umgesetzt werden würde, wären über Jahrzehnte geschaffene Informationsinfrastrukturen für den Popo.

                    Nein. Nur die bisherigen Vorgehensweisen müssten angepasst werden, wenn sie gegen dieses Gesetz verstoßen. Beispielsweise dann, wenn eine Wohnungsbaugesellschaft die Klingelschilder automatisch mit den Namen ihrer Mieter beschriftet, ohne deren Einverständnis eingeholt zu haben.

                    Liebe Grüße,

                    Felix Riesterer.

                  2. problematische Seite

                    Aloha ;)

                    Na und? Das DSGVO macht nunmal hier und da auch Arbeit 😂
                    Aber es hat doch sooo viele Vorteile, oder? 😉

                    Vielleicht verbringst du die Zeit, die du momentan auf das Bashing von etwas, das du ganz offensichtlich nicht verstanden hast, verwendest, besser dazu, dich ordentlich (und vielleicht bewusst außerhalb deiner Filterblase) darüber zu informieren.

                    Grüße,

                    RIDER

                    --
                    Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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              2. problematische Seite

                Lieber Pit,

                Wozu? Das kann doch über Nummern laufen?

                nein, kann es nicht. Wenn ein Briefzusteller eine Vorladung zustellen muss, die an eine gemeldete Adresse geht, dann muss er sie zweifelsfrei (oder störungsfrei oder wie auch immer man das nennen mag) zustellen können. Eine Nummer ist dazu nicht geeignet. Nur ein Name.

                Meine Adresse?
                Musterstraße 12
                Wohnung 5
                yxzab MeineStadt

                Wo ist das Problem? Deshalb muß auf dem Klingelschild und auf dem Briefkasten nur Wohnung 5 stehen.

                Wenn Du das beim Einwohnermeldeamt so angegeben hast, ist obige Forderung erfüllt. In einem solchen Fall gibt es also kein Problem.

                Es ist wirklich nur die Frage wer hier ein personenbezogenes Datum von wem öffentlich macht.

                Liebe Grüße,

                Felix Riesterer.

                1. problematische Seite

                  Aloha ;)

                  nein, kann es nicht. Wenn ein Briefzusteller eine Vorladung zustellen muss, die an eine gemeldete Adresse geht, dann muss er sie zweifelsfrei (oder störungsfrei oder wie auch immer man das nennen mag) zustellen können. Eine Nummer ist dazu nicht geeignet. Nur ein Name.

                  Dachte ich auch. Ich habe aber jetzt auf die Schnelle gar keine Rechtsgrundlage dafür finden können, dass eine Privatperson tatsächlich eine ladungsfähige Anschrift besitzen muss.

                  Im BMG ist nur verfügt, dass die Person ihren Wohnort melden muss (den, an dem sie sich tatsächlich aufhält), aber nicht, dass die Person dort auch postalisch erreichbar sein muss.

                  Das ändert sich laut meiner Kurzrecherche erst dann, wenn die Privatperson z.B. eine Webseite betreiben möchte (dann aber laut TMG und Impressumspflicht, in der die ladungsfähige Anschrift verlangt wird).

                  Demnach wäre es gar nicht notwendig, dem Meldeamt die Wohnungsnummer anzugeben - und durchaus statthaft, weder am Klingelschild noch am Briefkasten einen Namen zu haben.

                  Grüße,

                  RIDER

                  --
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                  1. problematische Seite

                    Hej Camping_RIDER,

                    Demnach wäre es gar nicht notwendig, dem Meldeamt die Wohnungsnummer anzugeben - und durchaus statthaft, weder am Klingelschild noch am Briefkasten einen Namen zu haben.

                    Wie ich schon schrieb, kenne ich Leute, die das absichtlich genauso machen…

                    Marc

                2. problematische Seite

                  Hi,

                  nein, kann es nicht. Wenn ein Briefzusteller eine Vorladung zustellen muss, die an eine gemeldete Adresse geht, dann muss er sie zweifelsfrei (oder störungsfrei oder wie auch immer man das nennen mag) zustellen können. Eine Nummer ist dazu nicht geeignet. Nur ein Name.

                  Eine meiner Cousinen hat eine Zeit lang in einem Haus gewohnt, in dem noch eine andere Dame mit demselben Namen (Vor- und Nachname) gewohnt hat (ohne daß die beiden verwandt sind). Erschwerend kam noch dazu, daß beide nicht nur im selben Monat am selben Tag geboren wurden, sondern auch das Geburtsjahr gemein hatten.

                  cu,
                  Andreas a/k/a MudGuard

              3. problematische Seite

                Hallo Pit,

                Wozu? Das kann doch über Nummern laufen?

                Meine Adresse?
                Musterstraße 12
                Wohnung 5
                yxzab MeineStadt

                Genau

                250369504130 (PKZ)
                Block 107 Haus 2 Wohnung 0305
                4020 Halle-Neustadt

                Bis demnächst
                Matthias

                --
                Pantoffeltierchen haben keine Hobbys.
                1. problematische Seite

                  Hallo

                  250369504130 (PKZ)

                  Du Mädchen, du! [1]

                  Tschö, Auge

                  --
                  Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
                  Kleine freie Männer von Terry Pratchett

                  1. Die siebte Stelle spezifiziert das Geschlecht. 5 = weiblich, nach 1900 geboren. ↩︎

                  1. problematische Seite

                    Hallo Auge,

                    250369504130 (PKZ)

                    Du Mädchen, du! Die siebte Stelle spezifiziert das Geschlecht. 5 = weiblich, nach 1900 geboren.

                    Ich weiß, 25.3.69 ist auch nicht mein Geburtsdatum. Meine PKZ kenne ich dennoch auswendig.

                    Bis demnächst
                    Matthias

                    --
                    Pantoffeltierchen haben keine Hobbys.
                    1. problematische Seite

                      Hallo

                      250369504130 (PKZ)

                      Du Mädchen, du! Die siebte Stelle spezifiziert das Geschlecht. 5 = weiblich, nach 1900 geboren.

                      Ich weiß, 25.3.69 ist auch nicht mein Geburtsdatum.

                      Na, wer weiß, ob die Prüfziffer (die letzte Stelle) dann überhaupt korrekt ist.

                      Meine PKZ kenne ich dennoch auswendig.

                      Ich die meine auch. Was man sich so alles merkt, obwohl es keinerlei Relevanz mehr hat. 😀

                      Tschö, Auge

                      --
                      Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
                      Kleine freie Männer von Terry Pratchett
                      1. problematische Seite

                        Moin,

                        Na, wer weiß, ob die Prüfziffer (die letzte Stelle) dann überhaupt korrekt ist.

                        das ließe sich doch ausrechnen 😉

                        Viele Grüße
                        Robert

                        1. problematische Seite

                          Hallo Robert B.,

                          Na, wer weiß, ob die Prüfziffer (die letzte Stelle) dann überhaupt korrekt ist.

                          Die Chance ist 0,1.

                          das ließe sich doch ausrechnen 😉

                          Nur, wenn man das Verfahren kennt 😁

                          Bis demnächst
                          Matthias

                          --
                          Pantoffeltierchen haben keine Hobbys.
                          1. problematische Seite

                            Hallo Matthias Apsel,

                            Na, wer weiß, ob die Prüfziffer (die letzte Stelle) dann überhaupt korrekt ist.

                            Die Chance ist 0,1.

                            das ließe sich doch ausrechnen 😉

                            Nur, wenn man das Verfahren kennt 😁

                            Sie ist nicht korrekt.

                            Bis demnächst
                            Matthias

                            --
                            Pantoffeltierchen haben keine Hobbys.
                2. problematische Seite

                  Hallo,

                  ein interessanter Punkt zur PKZ, Humor hatte man ja schon:

                  Aufgabe der ab 1984 voll funktionsfähigen Datenbank war es, Personendaten des Zentralen Büros für Personenangelegenheiten zu sammeln und zu speichern.

                  Viele Grüße
                  Robert

            2. problematische Seite

              Lieber beatovich,

              Gut, dann bilden wir doch mmal ein anonymisiertes Hochhaus ab

              klar, dass das wenig Sinn hat. Es geht in Wien aber "nur" darum, wer nun welches Klingelschild mit welchem Namen beschriften darf. Ergebnis der aufgebauschten Diskussion: Der Mieter allein darf das tun.

              Und nun soll jeder mal in die Rolle des Vermieters (ahm Hausmädchen, Buttler) für jeden seiner Mieter schlüpfen.

              Du verzerrst die Situation. Ich sehe hier keinen Sinn (auch keinen humoristischen).

              Als Vermieter sag ich da: Du anonym? Du zahlen extra!

              Auf welcher rechtlichen Grundlage tust Du das? Du versuchst dadurch die Preisgabe personenbezogener Daten durch finanzielle Nachteile zu erzwingen. Wenn das mal keine Nötigung ist.

              Liebe Grüße,

              Felix Riesterer.

              1. problematische Seite

                hallo

                Auf welcher rechtlichen Grundlage tust Du das? Du versuchst dadurch die Preisgabe personenbezogener Daten durch finanzielle Nachteile zu erzwingen. Wenn das mal keine Nötigung ist.

                Ich kann den Passus in den Mietvertrag stellen.

                1. problematische Seite

                  Aloha ;)

                  Auf welcher rechtlichen Grundlage tust Du das? Du versuchst dadurch die Preisgabe personenbezogener Daten durch finanzielle Nachteile zu erzwingen. Wenn das mal keine Nötigung ist.

                  Ich kann den Passus in den Mietvertrag stellen.

                  Das kannst du in Deutschland nicht. Eine solche Klausel wäre nichtig, da sie gegen Treu und Glauben verstößt (§§ 305 ff. BGB) - du machst dich mit sowas unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig.

                  Grüße,

                  RIDER

                  --
                  Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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                  1. problematische Seite

                    hallo

                    Aloha ;)

                    Auf welcher rechtlichen Grundlage tust Du das? Du versuchst dadurch die Preisgabe personenbezogener Daten durch finanzielle Nachteile zu erzwingen. Wenn das mal keine Nötigung ist.

                    Ich kann den Passus in den Mietvertrag stellen.

                    Das kannst du in Deutschland nicht. Eine solche Klausel wäre nichtig, da sie gegen Treu und Glauben verstößt (§§ 305 ff. BGB) - du machst dich mit sowas unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig.

                    Wem gegenüber? Dass ich Miteverträge nicht einfach abändern kann ist klar. Dass aber Mietverträge eben Vertragspunkte beinhalten, das ist eben Teil des Vertragsangebots.

                    1. problematische Seite

                      Aloha ;)

                      Das kannst du in Deutschland nicht. Eine solche Klausel wäre nichtig, da sie gegen Treu und Glauben verstößt (§§ 305 ff. BGB) - du machst dich mit sowas unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig.

                      Wem gegenüber? Dass ich Miteverträge nicht einfach abändern kann ist klar. Dass aber Mietverträge eben Vertragspunkte beinhalten, das ist eben Teil des Vertragsangebots.

                      Nicht nach deutschem Vertragsrecht. AGB (und eine solche Klausel wäre als AGB zu werten) unterliegen nach deutschem Vertragsrecht dem Grundsatz von Treu und Glauben, so dass Regelungen, mit denen man erfahrungsgemäß dort nicht zu rechnen hat, automatisch nichtig sind. Eine Schadenersatzpflicht entsteht, soweit dem Vertragsnehmer durch die nichtige Klausel Nachteile (eben ein Schaden) entstanden ist.

                      Grüße,

                      RIDER

                      --
                      Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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                      1. problematische Seite

                        Hallo Camping_RIDER,

                        ist das so? AGB liest man eher nicht oder nur oberflächlich, die 3 Mietverträge, mit denen ich bisher zu tun hatte, bin ich aber Punkt für Punkt durchgegangen. Beim ersten (meine erste Wohnung, damals, als ich noch 30kg weniger wog) hat der Vermieter sogar darauf bestanden, dass wir das gemeinsam tun.

                        Rolf

                        --
                        sumpsi - posui - clusi
                        1. problematische Seite

                          Aloha ;)

                          ist das so? AGB liest man eher nicht oder nur oberflächlich, die 3 Mietverträge, mit denen ich bisher zu tun hatte, bin ich aber Punkt für Punkt durchgegangen. Beim ersten (meine erste Wohnung, damals, als ich noch 30kg weniger wog) hat der Vermieter sogar darauf bestanden, dass wir das gemeinsam tun.

                          Normalerweise hat man in einem Mietvertrag nicht damit zu rechnen, dass der Vermieter die Freigabe personenbezogener Daten verlangt.

                          Gemäß §305c BGB gilt:

                          (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

                          AGB sind auch dann AGB, wenn sie nicht gesondert einbezogen werden, sondern im Vertrag selbst abgedruckt sind (vgl. §305 BGB).

                          Du hast aber Recht, was das oberflächlich lesen angeht - nur geht man wohl auch bei einem Mietvertrag davon aus, dass der Mieter das Kleingedruckte nicht immer liest.

                          Dem gegenüber stehen individuelle Einzelvereinbarungen der Vertragsparteien, die zum Beispiel in einem Gespräch oder einem gesonderten Dokument vereinbart werden. Hier wäre eine Klausel zur Veröffentlichung der Daten vermutlich statthaft. Es kann sein, dass bei einer gemeinsamen Lesung des Mietvertrags und daher einer mündlichen Verhandlung darüber die Teile des Mietvertrags durchaus als Einzelvereinbarung gesehen werden können.

                          Eine Quelle dazu: Berliner Mietverein über Formularklauseln. Ich bin kein Jurist, bilde mir aber ein, ein gewisses Gespür für Rechtsthemen zu haben. Die Quellen, die ich gefunden habe, deuten in die oben formulierte Richtung.

                          Im vorliegenden Fall kommt aber noch etwas ganz Wesentliches anderes dazu:

                          Wie ich bereits in letzter Zeit mal an anderer Stelle ausgeführt hatte, gilt jede Einwilligung in Datenverarbeitung, die nicht vollständig freiwillig erteilt wurde, also insbesondere auch alle Einwilligungen, die in irgendeiner Form zur Bedingung eines Vertrags gemacht wurden, laut Artikel 7 Abs. 3 DSGVO als nicht erteilt, sofern sie nicht unbedingt zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.


                          TL;DR: Je nach Einzelfallbewertung und unter Würdigung der Umstände des Zustandekommens des Mietvertrags fallen viele exotische Vertragsbestandteile unter die Maßgabe des §305c BGB und sind damit nichtig. Wenns dabei um eine Einwilligung zur Datenverarbeitung geht, die nicht unbedingt für die Erfüllung des Vertrags notwendig ist, ist sie nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO sowieso bereits nichtig.

                          Grüße,

                          RIDER

                          --
                          Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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                  2. problematische Seite

                    Hej Camping_RIDER,

                    Ich kann den Passus in den Mietvertrag stellen.

                    Das kannst du in Deutschland nicht. Eine solche Klausel wäre nichtig, da sie gegen Treu und Glauben verstößt (§§ 305 ff. BGB)

                    Auch meiner Meinung nach ist sie nichtig, aber aus einem anderen Grund. Sie verstößt gegen geltendes Recht. Man darf nicht gezwungen werden, seine Daten preis zu geben.

                    Außerdem gibt es ja das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Natürlich bekommt der Vermieter meine Daten (zweckgebunden), um die Verwaltung der Wohnung (Abrechnungen usw) mit mir durchführen zu können.

                    Er darf sie halt nur nicht öffentlich machen, indem er sie öffentlich sichtbar anbringt.

                    Ich wüsste jetzt auch nicht, dass das irgendwo anders gehandhabt wird. Wenn man seinen Vermieter oder dessen Beauftragten bittet, den Namen von dem Klingelschild zu entfernen, dann wird er das vermutlich auch machen.

                    Ausnahmen bestätigen womöglich diese Regel. - Wie gesagt kann das ggfs. unzulässig sein.

                    Unter Umständen kann der Schutz bezogener Daten auch unabhängig von gesetzlichen Pflichten sogar ein Service sein, z.B. für Promis.

                    Marc

          2. problematische Seite

            Hi Felix,

            nein, es geht darum, dass der Vermieter den Namen des Mieters auf das Klingelschild klebt. Das muss der Mieter aus eigener Entscheidung heraus selbst tun, da er damit sein privates Datum aus eigenen Stücken preisgibt - und nicht der Vermieter, der seinen Mieter vielleicht nicht einmal um Erlaubnis dafür gebeten hat.

            Stimmt doch genau mit dem überein, was ich sagte.
            Ob das nun der Eigentpmer macht oder ein von ihm beauftragter Vermieter spielt dabei keine Rolle.
            Oder wo siehst Du den Unterschied zu dem, was ich schrieb?

            Pit

            1. problematische Seite

              Lieber Pit,

              Stimmt doch genau mit dem überein, was ich sagte.

              finde ich nicht.

              Ob das nun der Eigentpmer macht oder ein von ihm beauftragter Vermieter spielt dabei keine Rolle.

              Das hattest Du so nicht geschrieben. Dein Wortlaut war dieser:

              Um den Eigentümer geht es hier erstmal gar nicht, denn der darf sehr wohl seinen namen aufs Klingelschild kleben. Genauso, wie der Besitzer das darf.

              Lies: Also beide dürfen ihre eigenen(!) Namen an ihre eigenen(!) Klingeln kleben.

              Problematisch scheint zu sein, dass der Eigentümer den namen des Besitzers aufs Klingelschild klebt.

              Das liest sich so, als ob eine Person (Eigentümer) den Namen einer anderen (Besitzer) auf (irgend) ein Klingelschild klebt. Und das ist nicht das selbe, wie meine Präzisierung des Wiener Falles.

              Oder wo siehst Du den Unterschied zu dem, was ich schrieb?

              In Wien hat der Vermieter (eine Gesellschaft) die Klingelschilder "automatisch" beschriftet (weil die das immer so machen). Seit der DSGVO kann man damit ein Problem haben. Der von Dir geschilderte Fall hat keinen Mieter enthalten.

              Liebe Grüße,

              Felix Riesterer.

              1. problematische Seite

                Hi Felix,

                Um den Eigentümer geht es hier erstmal gar nicht, denn der darf sehr wohl seinen namen aufs Klingelschild kleben. Genauso, wie der Besitzer das darf.

                Lies: Also beide dürfen ihre eigenen(!) Namen an ihre eigenen(!) Klingeln kleben.

                Genau.

                Problematisch scheint zu sein, dass der Eigentümer den namen des Besitzers aufs Klingelschild klebt.

                Das liest sich so, als ob eine Person (Eigentümer) den Namen einer anderen (Besitzer) auf (irgend) ein Klingelschild klebt.

                Gemeint ist: Problematisch scheint zu sein, dass der Eigentümer den namen des Besitzers dessen Klingelschild klebt.

                War das für Dich missverständlich?

                Oder wo siehst Du den Unterschied zu dem, was ich schrieb?

                In Wien hat der Vermieter (eine Gesellschaft) die Klingelschilder "automatisch" beschriftet (weil die das immer so machen). Seit der DSGVO kann man damit ein Problem haben. Der von Dir geschilderte Fall hat keinen Mieter enthalten.

                Genau das beschreibt mein obiger Satz.

                Pit

              2. problematische Seite

                Hallo

                Stimmt doch genau mit dem überein, was ich sagte.

                finde ich nicht.

                Ob das nun der Eigentpmer macht oder ein von ihm beauftragter Vermieter spielt dabei keine Rolle.

                Das hattest Du so nicht geschrieben. Dein Wortlaut war dieser:

                Um den Eigentümer geht es hier erstmal gar nicht, denn der darf sehr wohl seinen namen aufs Klingelschild kleben. Genauso, wie der Besitzer das darf.

                • Eigentümer = Wohnungs- oder Hauseigentümer, auch eine Gesellschaft
                • Besitzer = Mieter, im Besitz der Mietsache

                Blöd formuliert, aber dennoch zutreffend.

                Tschö, Auge

                --
                Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
                Kleine freie Männer von Terry Pratchett
                1. problematische Seite

                  Liebes Auge,

                  • Eigentümer = Wohnungs- oder Hauseigentümer, auch eine Gesellschaft
                  • Besitzer = Mieter, im Besitz der Mietsache

                  also gut. Da bin ich an einer Nomenklatur gescheitert.

                  Blöd formuliert, aber dennoch zutreffend.

                  Vielleicht ist es nicht blöd, sondern juristisch genauer formuliert gewesen. Da will ich gerne dazu lernen.

                  Liebe Grüße,

                  Felix Riesterer.

                2. problematische Seite

                  Um den Eigentümer geht es hier erstmal gar nicht, denn der darf sehr wohl seinen namen aufs Klingelschild kleben. Genauso, wie der Besitzer das darf.

                  • Eigentümer = Wohnungs- oder Hauseigentümer, auch eine Gesellschaft
                  • Besitzer = Mieter, im Besitz der Mietsache

                  Blöd formuliert, aber dennoch zutreffend.

                  Nanana...das ist nicht blöd formuliert, Du hast es genau korrekt übersetzt und juristisch ist das einwandfrei. Das Einzige, was von mir aus nicht ganz korrekt formuliert war, war:

                  Problematisch scheint zu sein, dass der Eigentümer den namen des Besitzers aufs Klingelschild klebt
                  

                  womit aber erkennbar "auf dessen" Klingelschild, nämlich das des Besitzers gemeint war.

                  Pit

                  1. problematische Seite

                    Hi,

                    Problematisch scheint zu sein, dass der Eigentümer den namen des Besitzers aufs Klingelschild klebt
                    

                    auch das kann unproblematisch sein. Ich als Eigentümer habe den Namen des Besitzers meiner Wohnung (welcher ich bin, da ich meine eigene Wohnung selbst bewohne) auf das zur Wohnung gehörende Klingelschild geschrieben.

                    Ein Problem entsteht erst dann, wenn der Eigentümer nicht identisch ist mit dem Besitzer.

                    cu,
                    Andreas a/k/a MudGuard

                    1. problematische Seite

                      Hi,

                      Problematisch scheint zu sein, dass der Eigentümer den namen des Besitzers aufs Klingelschild klebt

                      auch das kann unproblematisch sein. Ich als Eigentümer habe den Namen des Besitzers meiner Wohnung (welcher ich bin, da ich meine eigene Wohnung selbst bewohne) auf das zur Wohnung gehörende Klingelschild geschrieben.

                      Dann hat aber der Besitzer es selber angeklebt und ich sagte ja, dass das unproblematisch ist.😉 Ob der Besitzer auch der Eigentümer ist, ist hierbei unerheblich.

                      Pit

          3. problematische Seite

            Hallo,

            spannend wird es erst, wenn sich der Besuch nicht merken konnte, ob ihr Gastgeber jetzt in Wohnung 42 oder Wohnung 24 wohnt und erst mal bei beiden oder sofort bei allen klingelt. 😀

            Gruß
            Jürgen

      3. problematische Seite

        hallo

        Finde ich richtig gut! Warum soll jeder wissen wer in einem Haus wohnt. Konnte ich noch nie verstehen und ist total unnötig.

        Wer in einer bürgerlichen Gesellschaft davor zurückschreckt, sein Eigentum zu identifizieren, inklusive sich selbst, hat bald keinen Anspruch mehr darauf.

        Das ist in mehrfacher Hinsicht einfach reaktionäres Blabla.

        Erstens stellt sich die Frage, was für ein Eigentum eine Mietwohnung darstellt (um die ging es im gegenständlichen Fall), zweitens ist der Anspruch auf Eigentum in keinem Rechtsstaat, gleich welcher Gesellschaftsform, davon abhängig, daß man Schildchen auf sein Eigentum klebt, und drittens gibt es Leute, die einfach nur ihre Ruhe haben wollen und deshalb keine Namen an irgendwelche Türklingeln affichieren. Ich hab an meinem Haustor nicht nur nicht kein Namensschild sondern nicht einmal eine Klingel. Wer zu mir will, der hat eh meine Handynummer und wer die nicht hat, der braucht mich nicht zu besuchen. Und viertens besteht ja auch die Möglichkeit, daß der im konkreten Fall Klagende vielleicht gar nicht in einer "bürgerlichen" Gesellschaft leben will - "Anspruch" hin oder her…

    3. problematische Seite

      Moin Bernd,

      Finde ich richtig gut! Warum soll jeder wissen wer in einem Haus wohnt. Konnte ich noch nie verstehen und ist total unnötig.

      Mit einem Klingelschild weißt du gar nicht, wer in einem Haus wohnt.

      Viele Grüße
      Robert

  2. problematische Seite

    Hallo,

    damit hat ja niemand rechnen können!!!1!elf!

    Ich hätte nicht gedacht, dass man heutzutage so sehr auf Vorurteile statt den gesunden Menschenverstand vertrauen kann …

    Besorgte Grüße
    Robert

    1. problematische Seite

      Das Beschriften von Klingelschildern ohne das Einverständnis des jeweiligen Mieters, war insofern auch bereits vor der DSGVO, nämlich nach dem Bundesdatenschutzgesetz unzulässig.

      https://www.wbs-law.de/datenschutz/datenschutz-keine-namen-mehr-auf-klingelschildern-78518/

      Oberste Datenschützerin

      Hier sieht man ganz deutlich, dass auch eine oberste Datenschützerin (wie sie auch immer zu dieser Bezeichnung kommt) keine Ahnung von Gesetzten hat!

      1. problematische Seite

        Aloha ;)

        https://www.wbs-law.de/datenschutz/datenschutz-keine-namen-mehr-auf-klingelschildern-78518/

        Oberste Datenschützerin

        Hier sieht man ganz deutlich, dass auch eine oberste Datenschützerin (wie sie auch immer zu dieser Bezeichnung kommt) keine Ahnung von Gesetzten hat!

        Ob das jetzt so ist wie du meinst oder so, wie die BfDI meint, das wird wohl nur ein Gerichtsurteil klären können.

        Fakt ist aber, dass die BfDI durchaus Ahnung von Gesetzen hat. Andrea Voßhoff ist Volljuristin, das legt das durchaus nahe.

        Grüße,

        RIDER

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        Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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  3. problematische Seite

    Aloha ;)

    Und wieder einmal mehr die nicht durchdachte DsgVo

    https://www.zeit.de/amp/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-10/dsgvo-name-klingelschild-haus-und-grund-datenschutz

    So ein Bullshit! Das bringt grad jeder, der eine Clickbait-Headline sucht. Und wer hat den Unsinn angefangen? Die Bild-Zeitung! Schön, dass alles was an Presse Rang und Namen hat (oder auch nicht?) sich jetzt thematisch bei der Bildzeitung bedient.

    Entweder das Anbringen der Name an der Türklingel geschieht freiwillig oder das wäre schon zu Zeiten des BDSG ein Problem gewesen. Das hat mit der DSGVO nichts, aber auch gar nichts zu tun. Ganz abgesehen davon, dass nicht mal klar ist, ob die DSGVO (bzw. damals das BDSG) bei Klingelschildern überhaupt greift.

    Mehr nachdenken, weniger Müll verbreiten.

    Grüße,

    RIDER

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    1. problematische Seite

      Hallo,

      Entweder das Anbringen der Name an der Türklingel geschieht freiwillig oder das wäre schon zu Zeiten des BDSG ein Problem gewesen. Das hat mit der DSGVO nichts, aber auch gar nichts zu tun. Ganz abgesehen davon, dass nicht mal klar ist, ob die DSGVO (bzw. damals das BDSG) bei Klingelschildern überhaupt greift.

      Aus der DSGVO....

      Art. 1 DSGVO Gegenstand und Ziele:
      Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

      Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich:

      Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

      Mehr nachdenken, weniger Müll verbreiten.

      Sehe ich auch so.

      Fred

      -- Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller

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      1. problematische Seite

        Aloha ;)

        Entweder das Anbringen der Name an der Türklingel geschieht freiwillig oder das wäre schon zu Zeiten des BDSG ein Problem gewesen. Das hat mit der DSGVO nichts, aber auch gar nichts zu tun. Ganz abgesehen davon, dass nicht mal klar ist, ob die DSGVO (bzw. damals das BDSG) bei Klingelschildern überhaupt greift.

        Aus der DSGVO....

        Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich:

        Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

        Den fragwürdigen / im Zweifel gerichtlich zu klärenden Teil sehe ich im Begriff des Dateisystems. Eine Liste der Namen am Eingang eines Hochhauses könnte (!) auch schon ein Dateisystem sein. Da kenne ich mich in der diesbezüglichen Rechtsprechung zu wenig aus - und der Beitrag der BfDI legt den Begriff Dateisystem eher eng aus; ob zurecht oder nicht kann ich nicht beurteilen.

        Grüße,

        RIDER

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    2. problematische Seite

      Und wieder einmal mehr die nicht durchdachte DsgVo

      So ein Bullshit!

      Jep, das schreibt heute auch das Bildblog: Klingelingeling, hier kommt der Bullshit-Mann

  4. problematische Seite

    Und wieder einmal mehr die nicht durchdachte DsgVo

    https://www.zeit.de/amp/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-10/dsgvo-name-klingelschild-haus-und-grund-datenschutz

    Ach da gabs doch neulich mal ein Gerichtsurteil in Sachen unzustellbarer Rechnungen, Steuerbescheide und ähnlich erfreulicher Postwurfsendungen.

    Fazit: Lass das Namenschild besser dran. Die kriegen Dich so oder so.

    MfG

  5. problematische Seite

    Nachdem bekannt geworden war, dass Wiener Wohnen 220.000 Türschilder aufgrund der neuen EU-Datenschutzverordnung ändert, gab die EU-Kommission nun Entwarnung. Ein Sprecher der EU-Behörde erklärte am Donnerstag in Brüssel, dass die Verordnung diesen Bereich gar nicht reguliere. Zuständig für die Auslegung seien die nationalen Datenschutzbehörden.

    Quelle: https://www.krone.at/1791696

    1. problematische Seite

      [..] Zuständig für die Auslegung seien die nationalen Datenschutzbehörden.

      Das sind sie auch in Sachen DSGVO. Wobei der Begriff Auslegung nun nicht gerade Vertrauen schafft.

      1. problematische Seite

        Das sind sie auch in Sachen DSGVO. Wobei der Begriff Auslegung nun nicht gerade Vertrauen schafft.

        Da hast Du auch wieder recht.

        1. problematische Seite

          Das sind sie auch in Sachen DSGVO. Wobei der Begriff Auslegung nun nicht gerade Vertrauen schafft.

          Da hast Du auch wieder recht.

          Das ist doch sowieso ein Witz mit dem EuGH. Was wollen die denn machen wenn ein EU Land die in Brüssel verabschiedeten Gesetze nicht einhält oder in Brüxxel gefällte Urteile nicht vollstreckt!?

          Wird dem betreffenden Land dann der Krieg erklärt oder was? Sanktionen verhängt? Strafexpetionen entsandt!? Egal, die Anworten kennen wir!

          MfG

          1. problematische Seite

            Hi there,

            Das ist doch sowieso ein Witz mit dem EuGH. Was wollen die denn machen wenn ein EU Land die in Brüssel verabschiedeten Gesetze nicht einhält oder in Brüxxel gefällte Urteile nicht vollstreckt!?

            Wird dem betreffenden Land dann der Krieg erklärt oder was? Sanktionen verhängt? Strafexpetionen entsandt!?

            Informier' Dich halt, dann mußt Du nicht so einen Mist zusammenspekulieren.

            Egal, die Anworten kennen wir!

            Wer ist wir? Gibt's noch mehr von Dir?

            1. problematische Seite

              Wer ist wir? Gibt's noch mehr von Dir?

              Klar gibts da noch mehr, wir sind nämlich die Mehrheit.

              Und ja, wir schaffen das!

              MfG

              1. Lieber pl,

                wir sind nämlich die Mehrheit.

                stimmt.

                Und ja, wir schaffen das!

                Es sieht wirklich nicht so aus, als ob wir Dir Deinen Unsinn abtrainieren könnten. Insofern nein, wir schaffen das wohl eher nicht.

                Liebe Grüße,

                Felix Riesterer.

                1. hi @Felix Riesterer

                  Es sieht wirklich nicht so aus, als ob wir Dir Deinen Unsinn abtrainieren könnten. Insofern nein, wir schaffen das wohl eher nicht.

                  Souveränität ist kein Unsinn sondern Völkerrecht. Und auch Menschenrecht: Jedes Volk und jeder Mensch ist selbst verantwortlich für seine eigene Enwicklung! (Danke Helmut Schmidt)

                  MfG

              2. problematische Seite

                Hallo,

                Wer ist wir? Gibt's noch mehr von Dir?

                Klar gibts da noch mehr, wir sind nämlich die Mehrheit.

                Könnt ihr Euch dann bitte mal im Halbkreis aufstellen?

                Gruß
                Kalk

              3. problematische Seite

                Hi there,

                Wer ist wir? Gibt's noch mehr von Dir?

                Klar gibts da noch mehr, wir sind nämlich die Mehrheit.

                Ich hoffe Du weißt wo jene früher oder später landen, die sich als Mehrheit wähnen.

                Und ja, wir schaffen das!

                Das das kannst Du dort dann auch probieren. Die Betreuer sind in Beschäftigungstherapie meist sehr erfahren…

  6. Hallo Na dann...,

    Passend dazu: Datenschützer einigt Euch! Eine nette Kolumne von Hendrik Wieduwilt.

    Bis demnächst
    Matthias

    --
    Pantoffeltierchen haben keine Hobbys.