hi @marctrix
Sonderbehandlung ist ein Begriff aus der Hitlerzeit. Und Privilegien gab es in der DDR nicht, sondern es gab gesetzliche Regelungen und geltendes Recht.
Vietnamesen oder Angehörigen irgendwelcher anderer Nationalitäten wurde dieses Recht nicht eingeräumt.
Natürlich nicht. Weil sie keine Staatsbürger waren. Dir fehlt das Verständnis für Grundbegriffe, aber ich mache es Dir nicht zum Vorwurf sondern stelle nur fest.
Im Übrigen ist die Einführung eines Großbuchstaben ß nicht nur eine Sache des Unicodekonsortiums sondern eine Angelegenheit sämtlicher deutschsprachiger Nationen. Und auch der UNESCO!
Ja und? Was hat das damit zu tun, ob ich das große „ß“ vom kleinen unterscheiden kann?
Weil Sprache und Schrift als Kulturgut und ~Erbe zusammengehören.
MfG