ursus contionabundo: Vieles liegt bei dem Vorschlag im Argen (richterlicher Willkür)

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Hm. Darin findet sich eine Definition.

"Online-Content-Teilungs-Anbieter' meint den Anbieter eines Informationsdienstes dessen Hauptangebot oder eines dessen Hauptangebote es ist, eine große Anzahl von Werken oder anderen Interessen (Betreffs) welche durch Benutzer hochgeladen werden" öffentlich zugänglich zu machen welcher dieses in Gewinnerzielungsabsicht betreibt und bewirbt.

Man könnte sagen, das Forum wäre damit "raus".

Allerdings wäre da so mancher Rechteinhaber-Faschist in einer, bis zur nächsten Revolution unkündbaren Position, der oder die sich, selbst in groben Fällen der Rechtsbeugung noch ungestraft die Frechheit erlauben darf, über seinen Rotz "Im Namen des Volkes!" notieren zu lassen. (In Germany known als "Richter*in".)

Besonders gewisse Kölner Exemplare dieser Gattung könnten einem Vortrag von einem Exemplar der Gattung "Abmahnanwalt" folgen, wonach das "öffentlich zugänglich machen" von Werken einer der Hauptzwecke dieses Forums" sei. Werbebanner, aber auch die Bewerbung eines Hosters, der das hiesige Forum unterstützt, könnte von ebensolchen naseweisen, praxis- und lebensfremden, aber sonst ganz "ordentlichen" Richtern als bestätigendes Merkmal einer "Gewinnerzielungsabsicht" angesehen werden.

Auch das Feststellen einer "großen Zahl" liegt im Ermessen einer solchen, nach meinen wiederholten Festellungen oft durch Tatsachen und/oder auch dem Wortlaut des Gesetzes unbeeindruckbaren und also unbeirrbaren Person (In Germany known als "Richter*in".) Im Hinblick nicht nur auf den Kölner Gerichtsfasching, sondern die faktische Nichtahndung der Rechtsbeugung in Deutschland ahne ich Übles.

Ganz irre wird das durch die Streichung der Bestimmung, dass es sich bestimmungsgemäß um ein Angebot von "copyright protected works", also "durch das Urheberrecht geschützter" Werke handeln muss.

Bliebe noch das hier:

Demnach dürfte man noch von Benutzern generierten Inhalt verbreiten lassen, welcher zum Zweck des Zitats, der Kritisierung, Besprechung, Karikatur, Parodie oder Persiflage dient.

Aber auch das zu erkennen obliegt "Richter*innen". Und wenn ich an die denke wird mir schlecht. Im Hinblick auf die Häufigkeit von schweren Fehlern der gut alimentierten, auch sonst sehr umsorgten und höchst unbesorgten Richter*innen vieler deutscher Gerichte würde ich eine*n solche*n (anders als die STASI) niemals "in die Produktion" schicken. Das ergäbe nämlich jede Menge defekter, teils sogar lebensgefährlicher Produkte.

Insofern muss der Verein tatsächlich sehr genau überlegen, ob der Bilderupload bleiben kann…

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Art 13 jetzt doch? Es wird immer schlimmer! - RA Solmecke

Bernd
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                              Art 13 jetzt doch? Die Frage bleibt bestehen.

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