Servus!
Vielleicht mag die feine Unterscheidung zwischen "allgemeinnützig" und "gewerblich/geschäftstreibend" als eine Haarspalterei ohne Sinn wirken, aber genau das ist der Grund, warum im von Dir angeführten Beispiel der dortige Verein verloren hat. Auch mir erschließt sich der Sinn dieser Unterscheidung nicht, denn auch ich kann mir ein allgemeinnütziges Unternehmen vorstellen, welches nicht gewinnorientiert arbeitet. Aber wenn die höchstrichterliche Instanz sagt, dass ein solches Unternehmen nicht als e.V. laufen darf, dann muss es wohl "irgendwie anders" genannt und verzeichnet werden.
Auch der ADAC ist ja ein Verein, das rote Kreuz (außer in Bayern, dort: Körperschaft des öffentlichen Rechts ) sowie die Fußballervereine der Bundesliga. Bei unserem Sportverein, der grad einen Anbau für 1.000.000.- baut, scheint es auch um einen "geschäftsbetreibenden Verein zu gehen.
Für Gewerbe- und Körperschaftssteuer scheint es eine Grenze von 35.000.-/Jahr zu geben.
Sonst kommt halt eine GmbH oder AG in Frage.
Herzliche Grüße
Matthias Scharwies
"I don’t make typos. I make new words."