Derzeit ist es doch so, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, es muss erst etwas gelöscht werden wenn man darauf hingewiesen wird. In Artikel 13 geht es darum vor dem veröffentlichen zu prüfen ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt?
Bernd: Art 13 jetzt doch? Es wird immer schlimmer! - RA Solmecke
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Art 13 jetzt doch? Es wird immer schlimmer! - RA Solmecke
Bernd
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0 Christian Kruse0 Vieles liegt bei dem Vorschlag im Argen (richterlicher Willkür)
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