Und dem LG Berlin reicht es für die Feststellung gewerblichen Handelns, dass durch Werbebanner ein Teil der Kosten für das Hosting gedeckt werden sollte.
ursus contionabundo: Vieles liegt bei dem Vorschlag im Argen (richterlicher Willkür)
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Art 13 jetzt doch? Es wird immer schlimmer! - RA Solmecke
Bernd
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0 Christian Kruse0 Vieles liegt bei dem Vorschlag im Argen (richterlicher Willkür)
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