Hallo Bernd,
Derzeit ist es doch so, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, es muss erst etwas gelöscht werden wenn man darauf hingewiesen wird.
Nein, wenn man davon Kenntnis erhält. Das kann ein Hinweis von extern sein, das kann aber auch eine einfache regelmäßige Kontrolle sein.
In Artikel 13 geht es darum vor dem Veröffentlichen zu prüfen ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt?
Ja. Genau.
Dann dürften also Beiträge erst nach Prüfung veröffentlicht werden.
Im Übrigen gilt das sogar für Text. Siehe gutenberg.org ...