Hallo ursus,
ich glaube, da übertreibst Du. Im referenzierten Fall wurde mehrfach eine Löschung verlangt und dann von gutenberg.org „nach anwaltlicher Beratung“ abgelehnt, weil man unterstellt hat, dass deutsches Recht nicht gelte. Diese Unterstellung wurde kassiert, die Anwendbarkeit deutschen Rechtes belegt und dementsprechend geurteilt. Ebenso wurde klargestellt, dass man die Frage, ob Urheberrecht besteht, nicht einfach in die Hände der Nutzer legen kann, wie gutenberg.org es mit seinem Disclaimer tut.
Ich finde es schon richtig, dass man sich als Seitenbetreiber nicht einfach auf die Rechtsposition des Anbieterstandortes zurückziehen kann, gerade wenn es um heikle Dinge wie urheberrechtlich geschützte Werke geht.
Rolf
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sumpsi - posui - clusi
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