Hallo TS,
Es kann keinen Beschluss geben, der an der Aussage des Uploaders vorbei geht.
Es soll dazu führen, die Anonymität aufzubrechen. Jeder Uploader muss dann bei Plattformbetreiber ordentlich authentifizuert sein, damit man Druck ausüben kann.
Wie kommst du darauf? Artikel 13 sieht meines Wissens nach keine Authentifizierung vor, sondern eine Pflicht, Inhalte auf Urheberschaft zu prüfen, am besten automatisiert. Exakt so, wie es Youtube etwa mit Content-ID tut.
Eine Klarnamenspflicht o.ä. ist meines Wissens nach nicht vorgesehen.
LG,
CK