Hallo Gunnar,
Aber wenn du es genau wissen möchtest, meine Antwort liegt im Bereich von U+0000 bis U+10FFFF.
Du drückst dich um die Antwort. Schade. So gelingt es nicht, deine Aussage „Niemand wird nicht eingestellt, weil die Intranetanwendung nicht explizit screenreadertauglich gemacht worden ist“ zu verifizieren.
Ich denke nicht, dass das möglich ist. Die Faktoren sind deutlich vielfältiger als „unsere Software kann das/kann das nicht.“ Zum Beispiel auch: wie groß ist die Firma? Wird bereits die „Behinderten-Quote“ erfüllt? Um was für eine Stelle genau geht es? Usw.
Das mag dir nicht gefallen (mir zumindest gefällt es überhaupt nicht), aber das und noch mehr sind Faktoren, bei denen ich weiß, dass sie in eine solche Entscheidung mit einfließen.
LG,
CK