Mike: Preiserhöhung um 100% - reicht eine Email ein Jahr vor der Rechnung?

Hallo Freunde,

kann Jemand auf einen entsprechenden Link verweisen zu dem Thema oder weiß dazu mehr als ich (keine Rechtsberatung, ..., ist klar). Reicht es, wenn eine Firma den Preis eines Vertrags (Webspace) um beinahe 100% erhöht, dass vor der Preiserhöhung vor ca. 12 Monaten eine Mail verschickt worden ist? Meiner Ansicht nach, sollte eine nochmalige Warnung oder Opt In Verfahren dazu nötig sein. Ich finde dazu nicht wirklich ein Gesetz oder einen Artikel. Es geht immer nur um Stromabrechnung etc. Meiner Recherche nach, ist das nicht völlig ausreichend. Der Betreff der Mail war auch nicht eindeutig.

Was sind eure Gedanken dazu?

  1. Hallo Mike,

    mein Gedanke dazu wäre: Was steht im Vertrag?

    Und ich habe dies hier ergoogelt.

    Demnach wird eine minimale Vorlaufzeit erwartet - aber von einer maximalen Vorlaufzeit ist keine Rede. "Ein Jahr vorher" ist eigentlich sogar kundenfreundlich - du hast dann ein Jahr Zeit, dich nach einem anderen Anbieter umzusehen.

    100% Preissteigerung ist allerdings happig. Aber man muss das in Relation sehen. Ist das alte Angebot extrem verbilligt gewesen, sozusagen als Einsteigerbonus? Das hat man oft - und dann sind 100% kein Wucher (z.B. von 3€ auf 6€ im Monat).

    Ohne dass Du genauere Daten nennst, wird man dazu keine Meinung entwickeln können.

    Rolf

    --
    sumpsi - posui - obstruxi
    1. n'Abend,

      mein Gedanke dazu wäre: Was steht im Vertrag?

      das ist immer eine zentrale und wichtige Frage.

      "Ein Jahr vorher" ist eigentlich sogar kundenfreundlich - du hast dann ein Jahr Zeit, dich nach einem anderen Anbieter umzusehen.

      Ja, aber trotzdem würde ich in kürzeren Abständen (z.B. 6 Monate, 1 Monat) nochmal eine Erinnerung erwarten.

      100% Preissteigerung ist allerdings happig. Aber man muss das in Relation sehen. Ist das alte Angebot extrem verbilligt gewesen, sozusagen als Einsteigerbonus? Das hat man oft - und dann sind 100% kein Wucher (z.B. von 3€ auf 6€ im Monat).

      Hört sich im aktuellen Fall zwar nicht so an, aber man weiß es nicht.

      Ohne dass Du genauere Daten nennst, wird man dazu keine Meinung entwickeln können.

      Genua.[tm]

      Live long and pros healthy,
       Martin

      --
      Früher war ich klein und dumm. Inzwischen hat sich so manches geändert. Ich bin größer geworden.
    2. Ist das alte Angebot extrem verbilligt gewesen, sozusagen als Einsteigerbonus?

      Oftmals gabs den Asterix-Hinweis darauf schon bei oder vor Vertragsabschluss ... und mit eMail wird nur nochmals darauf hingewiesen um seitens des Verkäufers bezüglich der Widerufsfristen und des Zeitpunktes der Kenntniss auf der sicheren Seite zu sein (Stichwort: überraschende Klausel).

      Aber, wie Du und Martin schon geschrieben hat:

      Ohne dass Du genauere Daten nennst, wird man dazu keine Meinung entwickeln können.

      Kommen wir zu der Frage, ob es reicht, dass die Preiserhöhung per eMail angekündigt wird:

      Das wird wohl so sein. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben dazu den Standpunkt entwickelt, dass, wenn Verträge auch durch elektronisch übermittelte Willensbekundungen geschlossen werden können, diese folglich durch elektronisch übermittelte Willensbekundungen gekündigt und geändert werden können sollen. Dazu zählen eine „Änderungskündigung“ oder die einseitige Willenserklärung zwecks Wahrnehmung einer „vereinbarten“ Änderungsklausel.

      Und da es sich offenbar um eine einseitige Willenserklärung handelt stellt sich die Frage nach dem Opt-In auch nicht. Man hat als Betroffener allerdings regelmäßig das Recht, den Vertrag dann selbst zu kündigen - wie das z.B. bei einer Autoversicherung oder einem Stromlieferungsvertrag der Fall ist.

      1. Hallo Raketenrechtslaie,

        Man hat als Betroffener allerdings regelmäßig das Recht, den Vertrag dann selbst zu kündigen - wie das z.B. bei einer Autoversicherung oder einem Stromlieferungsvertrag der Fall ist.

        Schon richtig. Aber dafür gibt's dann wieder Fristen von - äh, 6 Wochen, glaube ich. Und wenn die Ankündigungsmail nach einem Jahr entstaubt und gelesen wird, ist das zu spät.

        Ich bin darum nicht ganz sicher, ob die durch diese Kundenfreundlichkeit empfundene Nestwärme nicht doch Reibungshitze vom Überdentischziehen war.

        Rolf

        --
        sumpsi - posui - obstruxi
      2. Ich habe mir dazu ähnliche Gedanken gemacht. Was ich mich frage ist aber, ob eine einzige Email vor beinahe 12 Monaten ausreichend ist um dann per Lastschriftverfahren das Geld einzuziehen. 🐵

        Schließlich ist das eine Email. Wer weiß ob sie ankam,sie ist nicht rechtsverbindlich, ich habe nichts bestätigt, im Kontrollzentrum gab es soweit ich weiß keine Warnung, der Betreff war nur "wichtige Infos zum Vertrag".

        Es geht um ein billiges Paket. Was mich stutzig macht, ist die Tatsache, dass Unternehmen mich um ein weiteres Jahr binden will, obwohl ich das Paket aktiv nicht mal genutzt hatte.

        Vielleicht ist es auch erwähnenswert, dass ich seit fast zehn Jahren dort Kunde war. Der Inhaber hat gewechselt und tja...

        Die Rezensionen sprechen auch für sich.

        Es ist für mich wirklich bitter aber nicht nur des Geldes wegen. Wie gesagt, ich bin da seit fast zehn Jahren und das andere (ebenfalls doppelt verteuerte) Paket habe ich sogar bezahlt, weil ich es auch nutze und genutzt habe. Zu dem anderen Paket habe ich sofort nach Rechnungseingang (per deren System) eine Nachricht geschickt, dass ich kündigen wollte. Außerdem gibt es im System die Funktion der Sofortkündigung. Das habe ich auch gemacht. Das heißt das Paket und die Domain sind sogar gelöscht... Wenn ich mich einlogge, kann ich nicht mehr sehen, wofür ich zahlen soll - das Paket und die dazugehörige Domain sind weg.

        Ich vermute das ist ein Überbleibsel der alten Zeit, dass man wirklich sofort kündigen konnte.

        Es erfolgte paar Tage keine Reaktion, also habe ich die Lastschrift zurückgezogen. Es geht um ca. 30€ + 8€ für das Widerrufen der Lastschrift.

        Ich habe Ihnen sogar vorgeschlagen, dass ich die Summe zahle, wenn sie mir das auf das jetzige Paket anrechnen. Oder dass sie mich komplett kündigen könnten... Oder das sie mir ein Vorschlag unterbreiten. Aber nichts...

        Kurz: Wenn man 0 Stress haben will und da es nicht um eine große Summe geht, könnte man zahlen. Aber die Vorgehensweise und diese Praktiken sind mir derart zuwider das ich mich währen möchte.

        Was sind eure Gedanken zu dieser Situation?

        Letztlich ist das wir ein Pokerspiel. Hat das Unternehmen ein Inkassounternehmen und geht das Risiko ein einen Rechtsstreit daraus zu machen? Ich persönlich sehe wenig Chancen für sie. Oder hat man genug Nerven, das durchzuziehen.

        Auch ist die Frage, wie hoch die Summe anwachsen könnte oder was passieren könnte. Hat da Jemand Erfahrungswerte?

        Denn generell hätte ich Lust das auszukämpfen. 😀

        1. Hallo Mike,

          Schließlich ist das eine Email. Wer weiß ob sie ankam,sie ist nicht rechtsverbindlich

          Das ist ein Irrtum. Dazu gibt es - soweit ich das finden konnte - Urteile. Wer Verträge elektronisch abschließen darf, der darf auch elektronisch dazu kommunizieren. Ob die Mail ankam, kann man ggf. sogar nachweisen, wenn die Mail entsprechende Spionagetechniken enthielt und Du die nicht geblockt hast.

          ich habe nichts bestätigt, im Kontrollzentrum gab es soweit ich weiß keine Warnung, der Betreff war nur "wichtige Infos zum Vertrag".

          DAS könnte schon eher was sein, der Betreff sollte die Preiserhöhung erwähnen.

          Es geht um ein billiges Paket. Was mich stutzig macht, ist die Tatsache, dass Unternehmen mich um ein weiteres Jahr binden will, obwohl ich das Paket aktiv nicht mal genutzt hatte.

          Das sind doch die liebsten Kunden, die bezahlen, aber keine Leistung in Anspruch nehmen.

          Sofortkündigung (...) das Paket und die Domain sind sogar gelöscht...

          Okay. Dann können sie auch eigentlich kein Entgelt mehr fordern. Wenn sie trotzdem was wollen, müsstest Du darauf verklagen können, auch die Leistung zu erbringen - was vermutlich nicht geht weil gelöschte Domains gerne von Grabbern gekapert und auf „Park-Seiten“ umgeleitet werden. Auch so eine dubiose „Dienstleistung“…

          Ob die Rezensionen repräsentativ sind, kann ich nicht beurteilen. Zufriedene Kunden beurteilen deutlich seltener.

          Du solltest das aber definitiv mit dem Anwalt deines geringsten Misstrauens besprechen.

          Rolf

          --
          sumpsi - posui - obstruxi
          1. Hallo,

            Schließlich ist das eine Email. Wer weiß ob sie ankam

            das weiß man bei einem Brief auch nicht. Man kann davon ausgehen, dass je nach Zustellbezirk etwa 5..10% der Briefsendungen nie beim Empfänger ankommen, sondern auf dem Postweg spurlos verschwinden.

            Darüber habe ich mich nämlich vor einigen Jahren mal bei der Post beklagt, und es wurde weder die Tatsache an sich dementiert, noch mein angenommener Prozentsatz.

            sie ist nicht rechtsverbindlich

            Das ist ein Irrtum. Dazu gibt es - soweit ich das finden konnte - Urteile. Wer Verträge elektronisch abschließen darf, der darf auch elektronisch dazu kommunizieren.

            Das bedeutet aber nicht, dass generell jede e-Mail juristisch belastbar ist.

            Ob die Mail ankam, kann man ggf. sogar nachweisen, wenn die Mail entsprechende Spionagetechniken enthielt und Du die nicht geblockt hast.

            Spionagetechniken? Da fällt mir nur das online-Nachladen z.B. von Bildern ein. Und das ist schon seit vielen Jahren in der Standardeinstellung aller gängigen Mailclients gesperrt, "um Ihre Privatsphäre zu schützen" (Zitat MS Outlook).

            Ob die Rezensionen repräsentativ sind, kann ich nicht beurteilen. Zufriedene Kunden beurteilen deutlich seltener.

            Da ist wohl was dran. 😉

            Live long and pros healthy,
             Martin

            --
            Früher war ich klein und dumm. Inzwischen hat sich so manches geändert. Ich bin größer geworden.