Hallo,
Das ist aber ein sehr unterschiedliches „Aua“
ja natürlich: Einmal bei demjenigen, der den Fehler macht, das andere Mal bei unschuldigen Opfern.
Die „armen unschuldigen Opfer“, die eine Webseite nicht mit der Tatstatur bedienen können stellst Du auf die selbe Stufe, wie das Kind, welches auf eine heiße Herdplatte fasst?
nein, keineswegs. Die sehe ich sogar als die schlimmeren Fälle.
Denn das Kind, das auf die heiße Herdplatte fasst, ist meistens schon x-mal vorher gewarnt worden, dass man das nicht tun darf, weil es weh tut - außerdem ist der Schmerzreflex so schnell, dass dabei normalerweise keine ernsthaften Verletzungen oder Schäden entstehen. Eine Rötung, vielleicht eine Brandblase, die drei Tage später wieder weg ist.
Die Web-Nutzer, die auf einer Seite nicht weiterkommen, wissen das aber vorher nicht. Sie werden nichtsahnend von einem Informationsangebot ausgeschlossen, das für sie möglicherweise wichtig ist.
Der sekundäre Schaden, der dadurch entsteht, kann erheblich sein. Eventuell auch der wirtschaftliche Schaden für den Anbieter der kaputten Webseite.
Ernsthaft?
Ja, ernsthaft.
Einen schönen Tag noch
Martin
Мир для України.