Das die Abmahnungen wegen der Schadenseratzforderung - ohne das tatsächlich ein Schaden entstand - Betrug sind, heißt gerade nicht, dass das Einbinden der Fonts von den Google-Servern rechtmäßig sei.
Hier bleibt es dabei, dass vor der Einbindung der Google-Fonts (betrifft übrigens auch anderes Zeug (Javascript, Pics, Multimedia) von solchen Drittservern eine Zustimmung der Besucher geholt werden muss.