Hello,
Du willst als Staatsanwalt nicht da stehen und vom Angeklagten hören, dass er mit den Abmahnungen nichts zu tun gehabt habe und sich nur über das viele schöne Geld auf dem Konto gewundert habe, welches er - bitteschön - vorhatte, ordnungsgemäß als eingegangene Spenden zu ersteuern. Und vom Richter hören, dass das diese Äußerung des „lieben Kollegen“ doch gar „glaubhaft“ sei...
Ja, aber genau darum geht es ja gar nicht. Die Abmahnungen werden ja nicht bestritten, in dem Heise-Artikel kann man lesen:
Die Beschuldigten hatten in einigen Fällen vorgegeben, dass eine Person auf der Website war, obwohl tatsächlich nur ein automatisierter Zugriff erfolgte.
Dem entnehme ich, nachdem Abmahnungen ja (leider) an sich nicht strafrechtlich relevant sind, daß das das kriminelle Verhalten war. Darüber wird man aber schwerlich Unterlagen finden, ausser vielleicht ein PHP-Handbuch oder einen vollen Aschenbecher an einem Bildschirmarbeitsplatz...😉
Wie müsste man denn da deiner Meinung nach vorgehen, um organisiertes Abmahnwesen (= organisierte Kriminalität?) zu beweisen?
Honeypot?
Jedenfalls scheint doch zumindest ein erheblich sittenwidriges Verhalten vorzuliegen, dass das öffentliche Interesse stört.
Und derartige Formulierungen sind dann ja meistens die Begründung für eine strafrechtliche Bewertung. Und aus der Geschichte fällt einem dann als Gegenhaltung oft der Name "Freissler" ein.
Es ist also schon wieder eine Abwägung notwendig!
Wenn sich Gesetzestexte näher an der Mathematik, der Physik, der Informatik oder sonstiger anerkannter Wissenschaften orientieren würden, hätten wir vermutlich etwas weniger Probleme mit den Auslegungen.
Glück Auf
Tom vom Berg