Hi there,
Wie müsste man denn da deiner Meinung nach vorgehen, um organisiertes Abmahnwesen (= organisierte Kriminalität?) zu beweisen?
Ich kenne die deutschen Gesetze nicht, habe aber so meine Zweifel, ob organisiertes Abmahnwesen überhaupt strafbar ist. Zumindest nach dem, was man bei Heise et.al. so liest, dürfte organisiertes Abmahnen in Deutschland eher ein Geschäftsmodell als ein Verbrechen sein.
Jedenfalls scheint doch zumindest ein erheblich sittenwidriges Verhalten vorzuliegen, dass das öffentliche Interesse stört.
Das ist aber etwas ganz anderes als ein Verbrechen. Ich denke, sittenwidriges Verhalten rechtfertigt auch keine Hausdursuchung.
Und derartige Formulierungen sind dann ja meistens die Begründung für eine
strafrechtliche Bewertung.
Naja, entweder es ist verboten und strafrechtlich sanktioniert oder nicht.
Es ist also schon wieder eine Abwägung notwendig! Wenn sich Gesetzestexte näher an der Mathematik, der Physik, der Informatik oder sonstiger anerkannter Wissenschaften orientieren würden, hätten wir vermutlich etwas weniger Probleme mit den Auslegungen.
Dem stimme ich zu, das Problem ist aber, daß man für exaktere Gesetze alle Eventualitäten berücksichtigen müsste und daran wird so ein Vorhaben immer scheitern...