Raketenwilli: Eigentlich hat das mit dieser Frage relativ wenig zu tun.

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Nach § 7 Nr. 5 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen, wenn sich der Bewerber eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen lässt, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben.

Genauer gesagt ist hier §14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO einschlägig.

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen,… wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist

Das gilt vor allem dann, wenn eine solche von der Justiz unglaublich hoch angesehene Person die Rolle und das Ansehen als „Organ der Rechtspflege” dazu ausnutzt, Straftaten zu begehen.

Schön wäre es nur, wenn sich Staatsanwaltschaften und dann die Gerichte solcher Fälle angemessen annehmen würden, was - ich erinnere an mein eigenes Erleben - leider „längst nicht in jedem Fall“ (das ist eine ans Unerhörte grenzenden Beschönigung) stattfindet und teilweise mit unfassbar dummen und unwahren Behauptungen verweigert wird. Mir persönlich ist es passiert, dass statt des tatsächlich Kriminellen ich zu Gunsten eines solchen „Organs der Rechtspflege” wegen angeblicher Verleumdung angeklagt wurde obwohl sich der unwiderlegbare Beweis für die Wahrheit meiner Aussage (mindestens ein amtliches Schriftstück eines Staatsanwaltes) in der Akte befand. → Freispruch „aus tatsächlichen Gründen“ (bedeutet: bewiesen Unschuldig) Ende 2021 (10 Minuten Verhandlung, keine Zeugen, keine neuen Beweismittel - nur nach Aktenlage) nachdem ich vier Jahre lang(!) das Gericht dazu auffordern musste, sich die Akte mal anzusehen.

Auch im Fall des Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Günter Werner Dörr) wurde ich wegen „Verleumdung“ angeklagt, weil ich den einen „Krininellen“ genannt hatte. Da war „GvG“ schon verurteilt! (Weshalb ich schon damals frei gesprochen wurde.) Jetzt kommt es: Die Staatsanwaltschaft hat Zugriff auf solche Informationen und war von Gesetz wegen gehalten, das auch zu „ermitteln“.

Was immer wir hier haben: Ein Rechtsstaat muss das erst mal werden!

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Google-Fonts einbinden doch nicht verboten?

Matthias Scharwies
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    Google-Fonts vom CDN einbinden bleibt „heikel bis verboten“

    Raketenwilli
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      Fred
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                Rolf B
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                  „Organe der Rechtspflege“

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                  „denn die Hetze gegen die Justiz“

                  Raketenwilli
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        Rolf B
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          TS
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        Unterschätze das pekunäre Interesse der Werbewirtschaft (und den Lobbyismus) nicht.

        Raketenwilli
  5. 0

    Eigentlich hat das mit dieser Frage relativ wenig zu tun.

    klawischnigg
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        klawischnigg
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                Der Martin
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            Nach meinen eigenen Erfahrungen sollten Juristen das Programmieren lernen.

            Raketenwilli
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              Rolf B
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