Also nach der neuen DSGVO brauchst Du dennoch eine Zustimmung zur Datenverarbeitung. Das alte Datenschutzgesetz hat mit der Begrenzung auf „durchsuchbare Dateien“ (gemeint „Datenbanken“) Dinge wie „Akten“ und sogar Einzeldokumente wie die PDFs ausgenommen (Dank des Dialerparasiten hatte ich da ein positives Urteil) - aber die DSGVO kennt diese Ausnahmen nicht und verlangt also sogar da nach einer Zustimmung.
Mach Dir also keine Hoffung, die Erfordernisse und Pflichten aus der DSGVO umgehen zu können, in dem Du „nur“ das PDF speicherst.