Servus!
Was Du aber völlig außer Acht lässt, ist der Umstand, dass ein arithmetisches Mittel lediglich eine Hilfe ist, die Leistungen einer Schülerperson einigermaßen objektiv einzuordnen. ... Das macht dann vielleicht die von Dir als Unfug bezeichnete Praxis einigermaßen wieder gut.
So sollte es sein.
Geht das auch andersrum? Als Mittelwert kommt 1,4 raus, du bist aber die Meinung, die Schülerin hätte nur „gut“ verdient und gibst die Zwei?
Ja, in Bayern war das früher iirc eine Bandbreite von ,45 - ,55 , bei der die Klassenkonferenz dann abgestimmt hatte.
Oder hast du dann die klagenden Eltern (oder gleich deren Rechtsanwälte) im Haus, die darauf pochen, dass 1,4 doch zu 1 gerundet werden müsste?
Ganu aus diesem Grund wurde das in der Praxis abgeschafft.[1] Und bevor jemand meinen Antrag, bei 1,55 doch die bessere zu geben in der Gesamtkonferenz lang' diskutieren will, trag ich noch eine Note ein - auch wenn man da ja prinzipiell die gleiche Anzahl haben sollte.
Herzliche Grüße
Matthias Scharwies
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Man könnte mit "Überwiegen der schriftl. Leistungen" argumentieren, aber auf keinen Fall mit dem Verhalten; das spielt bei der Notengebung da keine Rolle. ↩︎