Привет Christoph.
Ist es wahrscheinlich auch nicht, da wohl das CMS (bei ausgemachtem Eigentumsvorbehalt) Dir gehört, aber nciht die Daten.
Eigentumsvorbehalt gibt es ausschließlich an beweglichen Sachen, nicht jedoch an Rechten. Mich würde jetzt mal interessieren, ob man sich an einem CMS als Software das Eigentum vorbehalten kann. Zumindest das OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.1998, hat das verneint.
Дружба!
Siechfred
--
Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.