TomIRL: Gewerbeschein und Steuernummer

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Moin

Nur, dass kein falscher Eindruck erweckt wird:
Wenn es sich bei dem 400-EUR-Job um einen sog. Minijob handelt, zahlt zwar der Arbeitgeber pauschale Steuern und Sozialabgaben, aus Sicht des Minijobbers ist der Verdienst jedoch steuer- und SV-frei, und zwar solange, wie kein weiterer Minijob ausgeübt wird und man so die Grenze von 400 EUR übersteigt (siehe § 8 Abs. 2 SGB IV). Dies könnte übrigens ein Grund für den Wunsch des Auftraggebers nach einem Gewerbeschein sein.

In der Regel ist es der Wunsch von Promotion-Agenturen einen Gewerbeschein von Ihren "Angestellten" zu erbitten, weil Sie die Zahlung von Sozialleistung auf die Minijobs, und vor allen Dingen die horrenden Kosten für die Berufsgenossenschaft umgehen wollen.
Dem Grunde nach ist es Sozialversicherubgsbetrug, ich glaube heute hat jeder Student beinahe einen Gewerbeschein, oder arbeitet eben Schwarz, weil überprüfen tut das eh keiner.
TomIRL