Hallo,
Falsch, der /die OP ist Studentin, die noch dazu nicht mehr als 10 Einsätze für die Promofirma pro Jahren möchte.
Das schrieb Sie.Grundlohn
- Arbeitnehmeranteile
- Arbeitgeberanteile
- Spesen
- Ausfallrisiko
- Haftungsrisiko
- ...
Wenn Sie selbständig wäre
darum geht es doch gerade! Sie frgt, ob sie ein Gewerbe anmelden soll.
ist diese Rechnung vollkommen korrekt, nur Sie ist eine Studentin, die ein paar Euro zum BaFöG dazu verdienen will.
Na, dann benötigt sie doch gar keine Gewerbeanmeldung. Sie muss nur ihre I-Bescheinigung beim Arbeitgeber abgeben und kann die Sonderregelungen für Studenten beanspruchen. Bis zwei Monate oder 5o Arbeitstage, je nachdem, was eher eintritt. Die Sonderregelungen sind zwar etwas komplizierter geworden, aber die vollen Lohnnebenkosten treffen für Studenten nicht zu?
Zumindest sind sie nicht arbeitslosenversicherungspflichtig.
LG
Chris