Tag Sven.
Du zahlst ja auch schon jetzt Steuern auf dein Einkommen. Das ist also nichts besonderes - dein Arbeitgeber schickt einen Teil deines Bruttolohnes direkt ans Finanzamt, du selbst bekommst die 400 Euro (oder wieviel auch immer das ist).
Nur, dass kein falscher Eindruck erweckt wird:
Wenn es sich bei dem 400-EUR-Job um einen sog. Minijob handelt, zahlt zwar der Arbeitgeber pauschale Steuern und Sozialabgaben, aus Sicht des Minijobbers ist der Verdienst jedoch steuer- und SV-frei, und zwar solange, wie kein weiterer Minijob ausgeübt wird und man so die Grenze von 400 EUR übersteigt (siehe § 8 Abs. 2 SGB IV). Dies könnte übrigens ein Grund für den Wunsch des Auftraggebers nach einem Gewerbeschein sein.
Siechfred