Hi!
[Der Rechteinhaber] wäre gemäß den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der SELFHTML e.V.
Jedenfalls müssen *-seidank nicht alle Autoren genannt werden.
Das steht dort jedenfalls nicht explizit und ich lese es auch nicht implizit heraus.
Wie gesagt, in der Langform der CC-BY-SA (4.c.i) steht nur was von der Nennung des Rechteinhabers, und der ist nach 1.f und gemäß der Abtretungsvereinbarung an SELFHTML e.V. eben dieser.
(Der Satz, an dem sich deine Interpretation wohl aufhängt, ist wahrscheinlich "Um für Nutzer von SELFHTML Rechtssicherheit zu schaffen, muss der Verein SELFHTML e.V. als geschlossener, alleiniger Lizenzgeber der Inhalte des SELFHTML-Wikis auftreten.")
Das ist die Begründung für die zu "unterzeichnende" Abtretungsvereinbarung, wenn man mitarbeiten will. (Daran habe ich nichts auszusetzen, besonders wegen: Separate Nutzung Ihrer eigenen Inhalte.)
Wenn das wirklich so sein sollte, wäre hier a)mMn eine Klarstellung dringend angebracht. Außerdem wäre ich mir b)nicht sicher, ob das überhaupt rechtlich in dieser Form möglich ist. SelfHTML als juristische Person kann, soviel ich weiß, nicht als Autor (sprich: Urheber) eines Textbeitrages auftreten, auch wenn alle Nutzungsrechte an den Verein abgetreten werden.
Deswegen wird er sich vermutlich nicht als Autor ausweisen und bewerben lassen wollen sondern nur als Rechteinhaber.
Lo!