Hi!
Wie gesagt, in der Langform der CC-BY-SA (4.c.i) steht nur was von der Nennung des Rechteinhabers, und der ist nach 1.f und gemäß der Abtretungsvereinbarung an SELFHTML e.V. eben dieser.
_Alle_ Rechte kann der Urheber nicht abtreten, siehe Wikipedia und UrhG selbst. Und irgendwie drängt sich beim Durchlesen halt der Eindruck auf, man wird seine Rechte los.
Wenn das wirklich so sein sollte, wäre hier a)mMn eine Klarstellung dringend angebracht. Außerdem wäre ich mir b)nicht sicher, ob das überhaupt rechtlich in dieser Form möglich ist. SelfHTML als juristische Person kann, soviel ich weiß, nicht als Autor (sprich: Urheber) eines Textbeitrages auftreten, auch wenn alle Nutzungsrechte an den Verein abgetreten werden.
Deswegen wird er sich vermutlich nicht als Autor ausweisen und bewerben lassen wollen sondern nur als Rechteinhaber.
Was spricht denn eigentlich dagegen, alle Autoren zu nennen? Man könnte das doch so machen, wie die Wikipedia mit den PDF-Artikelversionen.
Grüße
Bernhard