Mein lieber Herr Gesangsverein,
natürlich sind auch Deutsche Parlamentarier nach wie vor für den Unsinn mit zuständig, der im Markenrecht verzapft wird.
Die Ausrede gilt nun wahrlich nicht.
Und umso besser, wenn es denn mal zu einer sinnvollen Regelung kommen sollte, dann gilt sie wenigstens EU weit einheitlich. Und dann sind wohl auch die Urteile Bayrischen Landrichter nicht mehr der Weisheit letzter Schluss.
Na denn, auf nach Brüssel
Gruß
Andreas