Hallo Bernhard
Urheber- und Markenschutzrecht müssten reformiert werden.
Ja, wobei der Handlungsbedarf beim Markenrecht vermutlich krasser ist als beim Urheberrecht. Aber auch da ist sicher nicht mehr alles sinnvoll anwendbar, was aus einer Zeit stammt, als Publikationen Lebenswerke in Bleisatz waren.
Wie aber können Parlamentarier auf die Bedeutung dieser Fragen aufmerksamer werden?
Knochtentrocken - naemlich dadurch, dass sie - die ja mittlerweile auch mehrheitlich stolz "eigene" Homepages betreiben - selber abgemahnt werden. Es waere natuerlich wichtig, dass der abmahnende Anwalt Organe wie Heise oder uns von den Abmahnungen informiert, damit wir den Abgeordneten gleich anschliessend erklaeren koennen, was da gerade mit ihnen passiert ist. Ich denke, das sollte genuegen, um etwas zu bewegen. Es muessten aber wirklich sehr viele Abgeordnete abgemahnt werden, damit sie sich am Mittagstisch empoert erzaehlen und dann feststellen "wie - du auch?". Gruende fuer entsprechende Abmahnungen sollten ja kein Thema sein. Abmahnen kann man ja fast alles, wenn beispielsweise jede Fremdnamensnennung als Handelsvertreter interpretiert wird. Sollte also kein Problem sein.
Gibt es hier heldenhafte Juristen...?
Aber selbstverstaendlich *g*
viele Gruesse
Stefan Muenz