@lex: (ZUR INFO) Computerchannel verbietet deep linking

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Hi,
ich uppe hiermit mal einen Auszug von meiner Homepage zum Thema Recht und Unrecht im Internet:
Paßt irgendwie.....

Recht und Unrecht im Internet....
Naja, das meiste kann man sich schon denken; was ist erlaubt und was nicht im Netz der Netze ? Eine umfangreiche Sammlung von Rechtsprechungen bietet die Anwaltskanzlei Stroemer, die Anwalts-Sozietaet HKLHW , die Anwaltskanzlei Weinknecht und die Akademie.de an. Last but not least waere da noch Firstsurf zu nennen. Erste Anlaufstelle bzw. die bundesweite Ermittelungsbehoerde fuer Straftaten im Internet ist uebrigens die bayerische Polizei.

Lange Zeit habe ich ueberlegt, ob ich Links zu anderen Seiten setze. In einschlaegigen Foren fragte ich nach Recht und Unrecht; T-Online wurde neben etlichen Zeitschriften und Online-Recht-Institutionen befragt. Aber niemand konnte oder wollte mir die Frage beantworten, ob man sich durch die Anbringung eines Links u.U. strafbar machen kann. Am 14.9.99 wollte ich es endlich genau wissen und telefonierte mit einem Internet-Beauftragten des LKA (Landeskriminalamtes), ein sehr netter Beamter uebrigens. Dieser Herr konnte mir die Frage jedoch ebenso wenig beantworten (obwohl es ihn selbst brennend interessierte) und verwies mich an das Justizministerium. Der dortige Ansprechpartner gab (obwohl auch er firm in der Internetmaterie ist) mir jedoch genauso zu verstehen, das vieles im Internet noch im rechtsfreien Raum sei und verwies mich an die Staatskanzlei. Nach mehrmaligen verbinden hatt ich diesmal eine Dame dran, sie sprach Tachilles. Solange keiner klagt, macht sich die deutsche Justiz keinen Kopf ueber Recht und Unrecht. Der momentane Schwerpunkt laege eindeutig in der Bekaempfung der Kinderpornografie und von terroristischen Aktivitaeten (Anleitungen vom Bombenbau..). Wenn es auf der gelinkten Seite also nicht um strafrechtlich relevante Dinge geht (Achtung: Beleidigungen gehoeren zum Strafrecht), gibt es auch keine Strafverfolgung! Falls auf der Seite u.U. Urheberrechtverletzungen (Copyright) begangen werden, muss die betroffene Firma eine Zivilklage gegen den Verursacher anstreben. Der Linksetzer jedoch bekommt im Vorfeld eine Unterlassungs- aufforderung, der er, wenn er schlau ist, nachzukommt; zur Zeit gehe dann der Linksetzer straffrei aus. Es ist jedoch immer noch nicht geklaert, ob ueberhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn ein Surfer ein Programm "illegal" zu Testzwecken herunterlaedt, es aber innerhalb von 24 Std. wieder von seiner Festplatte loescht. Ganz anders sieht es bei strafrechtlich relevanten Links aus. Hier kann der Linksetzer naemlich u.U. genauso hart bestraft werden, wie der Kinderschaender bzw. der, der die Kinderpornos ins Netz gestellt hat. Deshalb kann ich nur jedem Webmaster dringlichst raten, bestimmte Äusserungen in einem, am Anfang der Homepage geschalteten, Disclaimer zu taetigen.
Dies waren allerdings keine bindenden Auskuenfte, sondern quasi nur "unter der Hand"; deshalb verzichte ich hier auf Namen und genauere Bezeichnungen.