(ZUR INFO) Computerchannel verbietet deep linking
Christian
Hallo Forumler,
heute wollte ich mir vom Computerchannel Moorhuhn 2 runterladen und laß zufällig dazu die Lizenzbestimmungen. Darin steht u.a.: "Links direkt auf die auf FTP-Servern der G+J Computer Channel GmbH gespeicherten Dateien, die das Programm enthalten, sind ohne vorherige, schriftliche Genehmigung der G+J Computer Channel GmbH nicht gestattet."
Der Computerchannel will also das Linken direkt auf das Programm verbieten. Ist das den rechtlich überhaupt möglich (Günni du bist gefragt :)) ? Eigentlich könnte ich ja auch direkt auf Moorhuhn 2 linken wollen ohne es selbst heruntergeladen zu haben (denn nur dann muss ich die Lizenzbestimmungen anerkennen).
Ich frage mich was ihr davon haltet
MfG
Christian
Hallo Forumler,
heute wollte ich mir vom Computerchannel Moorhuhn 2 runterladen und laß zufällig dazu die Lizenzbestimmungen. Darin steht u.a.: "Links direkt auf die auf FTP-Servern der G+J Computer Channel GmbH gespeicherten Dateien, die das Programm enthalten, sind ohne vorherige, schriftliche Genehmigung der G+J Computer Channel GmbH nicht gestattet."
Der Computerchannel will also das Linken direkt auf das Programm verbieten. Ist das den rechtlich überhaupt möglich (Günni du bist gefragt :)) ? Eigentlich könnte ich ja auch direkt auf Moorhuhn 2 linken wollen ohne es selbst heruntergeladen zu haben (denn nur dann muss ich die Lizenzbestimmungen anerkennen).
Ich frage mich was ihr davon haltet
Schau mal im Archiv nach der Diskussion über Links nach, die VON Naziseiten auf die
eigene Homepage gesetztz werden und einem auch nicht gefallen.
IMHO gibt es derzeit keine rechtliche Handhabe dafuer jemand anderes den Link zu verbieten,
die dieser auf die eigene HP oder Infoseiten verbietet.
Die einzige Möglichkeit besteht dann, wenn der Link, bzw. der Kontext des Links
beleidigend ist, oder gegen ein Gesetz verstößt.
Man sollte nicht vergessen, das eine Publizierung im Internet ohne das Setzen eines
speziellen Zugriffsschutzes eine ganz normale weltweite Veröffentlichung ist.
Nur durch das "Nichtsetzen" eines Links oder dem Veröffentlichen eines Links auf eine
Seite nur für spezielle Leute, ist die Seite nicht weniger öffentlich.
Ein Link ist nach Meinung des W3C's nur eine Referenz die nichts mit der Seite auf der der
Link ist, noch der Seite wohin der lInk weisst, zu tun haben muß.
Ciao,
Wolfgang
Der Computerchannel will also das Linken direkt auf das Programm verbieten.
In Anbetracht der Tatsache, dass Traffic sehr teuer ist, sehr verstaendlich. Wenn du mal Links direkt auf Dateien einer anderen Site setzt und der Betreiber der anderen Site merkt, dass du einen nicht unerheblichen Traffic verursachst, wird er sich bei dir auch melden. Wie wuerdest du es denn finden, wenn irgendein Mensch im WWW auf deine Dateien linkt, sie damit in gewissem Masse als seine ausgibt und du fuer diesen Typen auch noch die Traffickosten zahlen darfst. Wenn man allerdings auf die Seite der fremden Site linkt, auf der der Link zur eigentlichen Datei steht, dann verdienen die wenigstens noch an den Bannereinblendungen. (bzw. holen einen kleinen Teil der Traffickosten wieder herein) Ausserdem besteht so die Chance, dass der Downloader in Zukunft gleich zu denen kommt.
MfG
Thomas
Wenn man allerdings auf die Seite der fremden Site linkt, auf der der Link zur eigentlichen Datei steht, dann verdienen die wenigstens noch an den Bannereinblendungen. (bzw. holen einen kleinen Teil der Traffickosten wieder herein) Ausserdem besteht so die Chance, dass der Downloader in Zukunft gleich zu denen kommt.
MfG
Thomas
Es ist nicht so, dass ich es nicht versthen würde, dass der Computerchannel (gerade bei der sicherlich teuer erkauften Moorhuhn-Lizenz) versucht bei jedem Download auch seine Werbebanner zu zeigen bzw. als Anbieter aufzutreten, aber, dass Sie gleich versuchen einem das rechtlich zu verbieten finde ich ein bisschen merkwürdig.
Gruss, Christian
p.s.
AcI rules!
Hi,
ich uppe hiermit mal einen Auszug von meiner Homepage zum Thema Recht und Unrecht im Internet:
Paßt irgendwie.....
Recht und Unrecht im Internet....
Naja, das meiste kann man sich schon denken; was ist erlaubt und was nicht im Netz der Netze ? Eine umfangreiche Sammlung von Rechtsprechungen bietet die Anwaltskanzlei Stroemer, die Anwalts-Sozietaet HKLHW , die Anwaltskanzlei Weinknecht und die Akademie.de an. Last but not least waere da noch Firstsurf zu nennen. Erste Anlaufstelle bzw. die bundesweite Ermittelungsbehoerde fuer Straftaten im Internet ist uebrigens die bayerische Polizei.
Lange Zeit habe ich ueberlegt, ob ich Links zu anderen Seiten setze. In einschlaegigen Foren fragte ich nach Recht und Unrecht; T-Online wurde neben etlichen Zeitschriften und Online-Recht-Institutionen befragt. Aber niemand konnte oder wollte mir die Frage beantworten, ob man sich durch die Anbringung eines Links u.U. strafbar machen kann. Am 14.9.99 wollte ich es endlich genau wissen und telefonierte mit einem Internet-Beauftragten des LKA (Landeskriminalamtes), ein sehr netter Beamter uebrigens. Dieser Herr konnte mir die Frage jedoch ebenso wenig beantworten (obwohl es ihn selbst brennend interessierte) und verwies mich an das Justizministerium. Der dortige Ansprechpartner gab (obwohl auch er firm in der Internetmaterie ist) mir jedoch genauso zu verstehen, das vieles im Internet noch im rechtsfreien Raum sei und verwies mich an die Staatskanzlei. Nach mehrmaligen verbinden hatt ich diesmal eine Dame dran, sie sprach Tachilles. Solange keiner klagt, macht sich die deutsche Justiz keinen Kopf ueber Recht und Unrecht. Der momentane Schwerpunkt laege eindeutig in der Bekaempfung der Kinderpornografie und von terroristischen Aktivitaeten (Anleitungen vom Bombenbau..). Wenn es auf der gelinkten Seite also nicht um strafrechtlich relevante Dinge geht (Achtung: Beleidigungen gehoeren zum Strafrecht), gibt es auch keine Strafverfolgung! Falls auf der Seite u.U. Urheberrechtverletzungen (Copyright) begangen werden, muss die betroffene Firma eine Zivilklage gegen den Verursacher anstreben. Der Linksetzer jedoch bekommt im Vorfeld eine Unterlassungs- aufforderung, der er, wenn er schlau ist, nachzukommt; zur Zeit gehe dann der Linksetzer straffrei aus. Es ist jedoch immer noch nicht geklaert, ob ueberhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn ein Surfer ein Programm "illegal" zu Testzwecken herunterlaedt, es aber innerhalb von 24 Std. wieder von seiner Festplatte loescht. Ganz anders sieht es bei strafrechtlich relevanten Links aus. Hier kann der Linksetzer naemlich u.U. genauso hart bestraft werden, wie der Kinderschaender bzw. der, der die Kinderpornos ins Netz gestellt hat. Deshalb kann ich nur jedem Webmaster dringlichst raten, bestimmte Äusserungen in einem, am Anfang der Homepage geschalteten, Disclaimer zu taetigen.
Dies waren allerdings keine bindenden Auskuenfte, sondern quasi nur "unter der Hand"; deshalb verzichte ich hier auf Namen und genauere Bezeichnungen.
Thema Recht und Unrecht im Internet:
Solange keiner klagt, macht sich die deutsche Justiz keinen Kopf ueber Recht und Unrecht.
Hi, all,
Und wir leben in einem Rechtsstaat? Wirklich?
Fragt sich
Eckard.
Hallo,
nachzukommt; zur Zeit gehe dann der Linksetzer straffrei aus. Es ist jedoch immer noch nicht geklaert, ob ueberhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn ein Surfer ein Programm "illegal" zu Testzwecken herunterlaedt, es aber innerhalb von 24 Std. wieder von seiner Festplatte loescht. Ganz anders sieht
Wo kommt eigentlich diese 24 Stunden-Regel her?
Grüße
Bard