@ndre@s: (INFO)(DOMAIN-NAMENS-RECHT)Verwirrnis allerorten (hier USA)

Hallo alle Link-Geschädigten und die , die damit hoffentlich nie Probleme kriegen werden

Im folgenden Ausschnitt sieht man mal wieder, dass selbst dort, wo das Internet erfunden wurde, bis heute keine saubere und einheitliche Regelung besteht bezüglich der Rechte an einem Namen.

<Zitat>
Freitag, 28. Juli 2000
Sting verliert Kampf um Internet-Adresse

Popstar Sting hat kein Recht auf www.sting.com. Einem Bericht des US-Online-Magazins »Wall Of Sound« zufolge klagte Sting im Juni gegen den Amerikaner Michael Urvan, der sich die Adresse unter den Nagel gerissen hatte.

Schon im Juli 1995 hat Urvan die Webadresse mit dem bekannten Namen bei der Genfer World Intellectual Property Organisation (WIPO) registrieren lassen. Daher hat die WIPO jetzt entschieden, dass Sting kein Recht darauf habe. Immer wieder haben in der Vergangenheit User Netzadressen mit den Namen von Berühmtheiten oder bekannten Firmen für sich registrieren lassen, um sie später gegen viel Geld an die Betroffenen zu »verkaufen«. Im Falle von Julia Roberts hatte der Adress-Jäger Pech: Er musste die Rechte abgeben. (dpa)
</zitat>

Im Fall STING gewinnt, wer zuerst kommt, im Fall ROBERTS nicht. Tja, was ist den nun rechtens ?????.....

Mit leicht irritiertem Gruß

Andreas

  1. hi andreas!

    Im Fall STING gewinnt, wer zuerst kommt, im Fall ROBERTS nicht. Tja, was ist den nun rechtens ?????.....

    ja, der fall ist auch etwas anders gelagert, wie du u.a. http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/nf/0,1518,86951,00.html entnehmen kannst, bei juliaroberts.com war es offensichtlich ein domaingrabber, bei sting.com nicht. die angabe im spiegel-artikel von 8 jahren bezweifle ich aber mal ganz stark, habe woanders auch 5 jahre gelesen. cu, X

  2. Hallo @ndre@s,

    Sting ist engl. für "Stachel", oder "Stich".
    Das ist IMHO der Unterschied in der Bewertungsgrundlage im Vgl.
    zu juliaroberts.com.

    MfG
    David

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    1. Hallo David

      Sting ist engl. für "Stachel", oder "Stich".
      Das ist IMHO der Unterschied in der Bewertungsgrundlage im Vgl.
      zu juliaroberts.com.

      Wenn der Konkurrent von Sting selbst sting hieße, dann wohl. Aber so ...?
      Der heißt ebensowenig Sting, wie der Sänger Sting .

      Warum kriegt er dann mehr Rechte an der Firmierung eines anderen ?

      Gruß

      Andreas

  3. Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage zu den Links. Was verstösst denn evtl gegen irgendwelche Rechte, der lesbare Linktext, der Adresse im <a ..> Tag, oder generell das Wesen des Links? Ist der Link evtl genauso rechtswidrig, wenn man den Link mit der IP setzt?

    Gruss
    Philipp

    1. Hallo Philipp,

      ich hätte da mal eine Frage zu den Links. Was verstösst denn evtl gegen irgendwelche Rechte, der lesbare Linktext, der Adresse im <a ..> Tag, oder generell das Wesen des Links? Ist der Link evtl genauso rechtswidrig, wenn man den Link mit der IP setzt?

      Das Problem ist nach derzeitigem Stand, der Link in seiner Gesamtheit, als Wegweiser zu einem evtl. nach derzeitigem richterlichen Unverständnis vorliegenden Markenrechtsverstoß.

      Die IP schützt nicht, sie er schwert nur das Suchen nach den "Verstößen".

      Gruß

      Andreas

  4. Hi,

    Im folgenden Ausschnitt sieht man mal wieder, dass selbst dort, wo das Internet erfunden wurde, bis heute keine saubere und einheitliche Regelung besteht bezüglich der Rechte an einem Namen.

    Im Fall STING gewinnt, wer zuerst kommt, im Fall ROBERTS nicht. Tja, was ist den nun rechtens ?????.....

    Da muesstest Du nur mal etwas genauer die Begruendung lesen: Der gute Mann heisst naemlich nicht "Sting", sondern Gordon Sumners. Ausserdem hat er sich den Namen "Sting" nirgendwo eintragen, registrieren oder sonstwas lassen. Und wie David schon gesagt hat, Sting ist ein ganz normales Wort (Stachel). Irgendwo hab' ich mal gelesen er hat den "Namen" daher dass er frueher in Gelb-Schwarz gestreiften Shirts rumlief und wie eine Biene aussah...

    Hinzu kommt dass sich Urvan die Adresse nicht "unter den Nagel gerissen hat" um damit Geschaefte zu machen, er bietet dort ein eigenes Angebot an.

    Also fuer mich ist das schon ziemlich klar.

    Gruss,
    Armin

    1. Hallo Armin,

      Da muesstest Du nur mal etwas genauer die Begruendung lesen: Der gute Mann heisst naemlich nicht "Sting", sondern Gordon Sumners. Ausserdem hat er sich den Namen "Sting" nirgendwo eintragen, registrieren oder sonstwas lassen. Und wie David schon gesagt hat, Sting ist ein ganz normales Wort (Stachel). Irgendwo hab' ich mal gelesen er hat den "Namen" daher dass er frueher in Gelb-Schwarz gestreiften Shirts rumlief und wie eine Biene aussah...

      Hinzu kommt dass sich Urvan die Adresse nicht "unter den Nagel gerissen hat" um damit Geschaefte zu machen, er bietet dort ein eigenes Angebot an.

      Also fuer mich ist das schon ziemlich klar.

      Für mich eher ziemlich unklar. Denn...

      ... Eine Firma (Firmierung eines Unternehmens) erhält auch durch langjähriges Führen einen gewissen Schutz, der steigt, je weitgreifender die Marktbekanntheit dieses Unternehmens ist. Im Fall STING ist dies eine Firma mit Weltgeltung.

      Im übrigen, und das ist meine ganz persönliche Meinung zu dem Thema, funktioniert die Domainvergabe am besten nach dem Prinzip, "wer zuerst kommt, mahlt zuerst (alter deutscher Müllerspruch)" oder neudeutsch "first come, first serve".

      Wie sagte Gorbatschow so richtig, "wer zu spät kommt, den bestraft das Leben".
      Und privat gesprochen, hat die "Gnade der späten Geburt eben auch Nachteile".

      Doch leider wird dieses Prinzip durch die Macht des Geldes wieder zerstört.

      Am drastischsten wird das Ganze ja, wenn eine kleine Firma mit Regionalem Auftreten und gleichem Name einer in ganz anderer Branche tätigen internationalen Firma gleichen Namens(nach Markengesetz möglich)sich zuerst um eine Domain bewirbt und diese auch erhält. Mein Lieblingsbeispiel ist die Fa. Müller.
      Der Schraubenhändler in Hinterkleinsiehstenicht wird es nahezu unmöglich schwer haben, eine solche Domain gegen z.B. Müller-Milch zu verteidigen.

      Tja, die Macht des Geldes. :-(

      In diesem Sinne

      Andreas

      1. Hi Andreas,

        ... Eine Firma (Firmierung eines Unternehmens) erhält auch durch langjähriges Führen einen gewissen Schutz, der steigt, je weitgreifender die Marktbekanntheit dieses Unternehmens ist. Im Fall STING ist dies eine Firma mit Weltgeltung.

        Da kann ich Dir nur eingeschraenkt zustimmen. Eine Firma ist in der Regel in irgendeiner Form registriert. Und wenn ich das richtig mitbekommen habe lassen sich inzwischen auch einige Bands als Firmen registrieren: Guck Dir mal eine R.E.M. CD an, da steht (c) R.E.M./Athens Ltd auf der Huelle... Und genau das hat Sting unterlassen.

        Im übrigen, und das ist meine ganz persönliche Meinung zu dem Thema, funktioniert die Domainvergabe am besten nach dem Prinzip, "wer zuerst kommt, mahlt zuerst (alter deutscher Müllerspruch)" oder neudeutsch "first come, first serve".

        Wie sagte Gorbatschow so richtig, "wer zu spät kommt, den bestraft das Leben".
        Und privat gesprochen, hat die "Gnade der späten Geburt eben auch Nachteile".

        Was aber leider das Problem der "Cybersquatter" nicht loest. Ich kann mich irren, aber soweit ich mich erinnere hiess die Person die juliaroberts.com registriert hatte nicht so und bot auf dieser domain auch nichts an was sich unter dem Namen rechtfertigen liess. Zwar heisst der Besitzer von sting.com auch nicht Sting (genausowenig wie der "echte" Sting), aber er hat dort meines Wissens seit 8 Jahren ein Angebot laufen. Und wenn ich mich nicht ganz arg taeusche ist "Sting"'s Solokarriere nach The Police auch nicht so viel aelter (geb' ich jetzt mein Alter preis?)

        Der Schraubenhändler in Hinterkleinsiehstenicht wird es nahezu unmöglich schwer haben, eine solche Domain gegen z.B. Müller-Milch zu verteidigen.

        Nun ja, die Firma Mueller ([http://www.mueller.de/]) in Ulm - Jungingen verkauft Parfuemeriebedarf und Tontraeger. Wenn ich nicht ein paar Jahre in Muenchen gelebt haette und mich dunkel an deren Laden in Haidhausen erinnern koennte wuerde ich die nicht kennen. Aber den bloeden Mueller-Milch gibt's wirklich ueberall (lebe im Moment in England und auch hier gibt's das Zeug ueberall). Also ist das grosse Geld vielleicht doch nicht immer so maechtig?

        Gruss,
        Armin (Der bis jetzt noch keinen beruehmten Namensvetter hat der ihm die Domain streitig machen koennte...)

        1. Morgen Armin,

          Was aber leider das Problem der "Cybersquatter" nicht loest. Ich kann mich irren, aber soweit ich mich erinnere hiess die Person die juliaroberts.com registriert hatte nicht so und bot auf dieser domain auch nichts an was sich unter dem Namen rechtfertigen liess. Zwar heisst der Besitzer von sting.com auch nicht Sting (genausowenig wie der "echte" Sting), aber er hat dort meines Wissens seit 8 Jahren ein Angebot laufen. Und wenn ich mich nicht ganz arg taeusche ist "Sting"'s Solokarriere nach The Police auch nicht so viel aelter (geb' ich jetzt mein Alter preis?)

          Na also, genau was ich sage. Beide haben gleich "schlechte" Karten und hier gilt werzuerst kommt...

          Nun ja, die Firma Mueller ([http://www.mueller.de/]) in Ulm - Jungingen verkauft Parfuemeriebedarf und Tontraeger. Wenn ich nicht ein paar Jahre in Muenchen gelebt haette und mich dunkel an deren Laden in Haidhausen erinnern koennte wuerde ich die nicht kennen. Aber den bloeden Mueller-Milch gibt's wirklich ueberall (lebe im Moment in England und auch hier gibt's das Zeug ueberall). Also ist das grosse Geld vielleicht doch nicht immer so maechtig?

          Ich würde sagen, der Milch-Müller schläft nur noch, wenn der aufwacht ist zappen mit Parfüm und Ton im Internet.

          Viel Glück für den Kleinen, ich gönn's ihm.

          Gruß

          Andreas

          1. Hallo @ndre@s!

            Ich würde sagen, der Milch-Müller schläft nur noch, wenn der aufwacht ist zappen mit Parfüm und Ton im Internet.

            Wieso das? Der hat doch schon "seine" Domain: http://www.mueller-milch.de/.

            Bis danndann
            PAF (patrickausfrankfurt)

            1. Hallo PAF

              Ich würde sagen, der Milch-Müller schläft nur noch, wenn der aufwacht ist zappen mit Parfüm und Ton im Internet.

              Wieso das? Der hat doch schon "seine" Domain: http://www.mueller-milch.de/.

              Dann wäre das ja eines der wenigen LOBENSWERTEN BEISPIELE, wie man sich im Internet begegnen kann, ohne gleich einen Krieg vor Gericht anzuzetteln, wie im Gegensatz dazu z.B. die Fa. Bosch.

              Das sollte Schule machen. Firmen könnten z.b. immmer mit angabe der Gesellschaftsform Firmieren z.B. bosch-ag.de statt bosch.de

              Gruß

              Andreas

  5. Hallo

    Im Fall STING gewinnt, wer zuerst kommt, im Fall ROBERTS nicht. Tja, was ist den nun rechtens ?????.....

    Ein Gang zur WIPO ist nicht empfehlenswert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
    http://www.gravenreuth.de

    1. »»  Hallo

      Im Fall STING gewinnt, wer zuerst kommt, im Fall ROBERTS nicht.

      Ist das so richtig?
      Oder einfach mal wieder ein echtes FvG Zitat?
      War es nicht im Fall "sting.com" und im Fall "JuliaRoberts.com"

      Also ich sehe da einen entscheidenden Unterschied.
      Zum Glück haben die bei der WIPO den auch gesehen.

      "Tja, was ist den nun rechtens ?????....."

      Beide WIPO Entscheidungen sind korrekt und vernünftig ganz im Gegensatz zu mancher BRD Markenrechts Entscheidung.

      Ein Gang zur WIPO ist nicht empfehlenswert.

      Doch.

      Dort wird im Unterschied zu manchem Deutschen Gericht bereits gedacht.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
      http://www.gravenreuth.de

      ohne Gruß

    2. Ein Gang zur WIPO ist nicht empfehlenswert.

      Das haettest du wohl gerne so. Denn die WIPO entscheidet nicht nach lueckenhaften ausnutzbaren nationalen Gesetzen. Geht dir dann eine Domain verloren, muss du sie erst umstaendlich einklagen. Moeglicherweise folgen die Gerichte dann aber dem Urteil der WIPO. Das kann ja nun gar nicht in deinem Interesse sein, gelle?

      Bye
      Ulrike

      1. Ein Gang zur WIPO ist nicht empfehlenswert.

        Das haettest du wohl gerne so. Denn die WIPO entscheidet nicht nach lueckenhaften ausnutzbaren nationalen Gesetzen.

        Stimmt - für deren Entscheidungen gibt es  k e i n e r l e i  rechtliche Grundlage.

        Das WIPO-Verfahren ist eine Art Schiedverfahren - und da müssen immer noch   b e i d e  Seiten zustimmen, sonst geht gar nichts.

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth  
        Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
        http://www.gravenreuth.de

        1. Stimmt - für deren Entscheidungen gibt es  k e i n e r l e i  rechtliche Grundlage.

          Keine nationale Rechtslage, stimmt genau.
          Dein Vorgehen fusst alleine auf deutschen Gesetzen. Andere Staaten haben andere Gesetze. Warum die WIPO wohl keine deutsche Organisation ist? Warum in den USA wohl immer mehr Provider durch Vertraege an die Entscheidungen der WIPO gebunden sind?

          Das WIPO-Verfahren ist eine Art Schiedverfahren - und da müssen immer noch   b e i d e  Seiten zustimmen, sonst geht gar nichts.

          Falsch.

          Bye
          Ulrike